Die Märzproklamation
Unter dem Druck der anhaltenden Unruhen sah sich König Ludwig I. (1786–1868, König von 1825–1848) im Frühjahr 1848 gezwungen, umfangreiche Zugeständnisse zu machen. Noch kurz zuvor hatte er versucht, am monarchischen Prinzip festzuhalten.
Die sogenannte Märzproklamation verspricht die Liberalisierung der Verfassung insbesondere durch die Ministerverantwortlichkeit, die Pressefreiheit, eine neue Wahlordnung für die Ständeversammlung, die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in der Rechtsprechung, die umfassende Sorge für die Staatsdiener und die Verbesserung der Lage der jüdischen Staatsbürger. Angekündigt wurden außerdem die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und die Reform des Polizeigesetzbuches.