Forderungen nach Wahlrechtsreformen, Petition Deutsche Volkspartei

Schon lange vor der Jahrhundertwende forderten linksliberale Kreise in Bayern eine Reform des Landtagswahlrechts und eine Anpassung an die Regelungen zur Reichstagswahl. Denn in Bayern wurde die Wahl zur Kammer der Abgeordneten des Bayerischen Landtags durch das Wahlgesetz von 1848 geregelt. Demnach wurden die Abgeordneten über Wahlmänner, also indirekt, gewählt. Die Wahlbezirke wurden außerdem von der Regierung je nach Mehrheitsverhältnissen so gestaltet, dass möglichst die Liberalen bevorzugt wurden.

Dagegen wandte sich u.a. die linksliberale Deutsche Volkspartei in Bayern. Diese forderte bereits 1883, die Abgeordneten des Bayerischen Landtags – wie bereits die Reichstagsabgeordneten – direkt zu wählen. Außerdem sollte das Wahlrecht nicht länger von Steuerzahlungen abhängig sein und die Einteilung der Wahlbezirke gesetzlich festgelegt werden, um die bislang übliche Wahlkreisgeometrie künftig zu verhindern. Die Mandatsdauer sollte zudem von bislang sechs auf drei Jahre verkürzt werden, um den Wahlberechtigten mehr Einfluss auf die Umsetzung von Gesetzesvorhaben zu ermöglichen.

Die geforderten Reformen wurden teilweise mit dem Landtagswahlgesetz vom 9. April 1906 umgesetzt. Die Voraussetzung einer Steuerleistung wurde allerdings erst mit der Revolution vom 7. November 1918 und dem Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 abgeschafft.

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