Forderungen nach politischer Teilhabe der Frauen, Petition deutscher Verein für Frauenstimmrecht

Bis in die 1890er Jahre spielte das Frauenwahlrecht im politischen Diskurs des deutschen Kaiserreichs keine Rolle. Erst 1891 nahm als erste politische Partei die SPD die Forderung nach einem Frauenstimmrecht in ihr Parteiprogramm auf und brachte 1895 erstmals einen entsprechenden Antrag im Reichstag ein. Am 1. Januar 1902 wurde der Deutsche Verein für Frauenstimmrecht in Hamburg gegründet. Gründungsmitglieder und Initiatorinnen waren Anita Augspurg (1857–1943) und Lida Gustava Heymann (1868–1943). Rasch gründeten sich in der Folge zahlreiche Ortsvereine auch in Bayern.

Anlässlich der sich abzeichnenden Reform des Landtagswahlrechts in Bayern wandte sich der Deutsche Verein für Frauenstimmrecht am 18. Februar 1904 mit einer Petition zur Einführung des Frauenstimmrechts an die Bayerische Kammer der Abgeordneten. Die Petition blieb allerdings unberücksichtigt. Auch auf Grundlage des neuen Landtagswahlgesetzes vom 9. April 1906 blieben die bayerischen Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Erst die Revolution vom 7. November 1918 und das von der Revolutionsregierung erlassene Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 brachten die entscheidende Änderung.

Es sprach das Wahlrecht allen Staatsbürgern und damit allen Staatsangehörigen ab Vollendung des 20. Lebensjahres zu und zwar ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, des Glaubens und des Berufes. Gewählt werden konnten alle Staatsbürger über 25 Jahre. Damit konnten erstmals am 12. Januar 1919 Frauen aktiv an den Landtagswahlen teilnehmen und auch in den Bayerischen Landtag gewählt werden.

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