Revolution!

Am Morgen des 8. November 1918 erfuhren die Menschen in München auf roten Plakaten von der Revolution in Bayern, die sich tags zuvor in ihrer Haupt- und Residenzstadt zugetragen hatte. Damit hatten die Revolutionäre um Kurt Eisner (1867–1919) Fakten geschaffen und die Reformbemühungen von König, Regierung, Landtagsparteien und vor allem der Mehrheitssozialdemokraten überholt.

Ausgangspunkt der Revolutionsereignisse in Bayern war eine gemeinsame Friedensdemonstration der Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) und der Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD) auf der Münchner Theresienwiese am Nachmittag des 7. November 1918. Von dort hatte sich Kurt Eisner mit einer kleinen Gruppe von Revolutionären zu den Kasernen im Münchner Norden begeben, die sich der Revolution anschlossen. Noch in der Nacht wurden der Landtag und die wichtigsten Regierungsgebäude besetzt.

Nach Vorbild der russischen Oktoberrevolution bildeten sich im Münchner Mathäserbräu ein Arbeiter- und ein Soldatenrat. König Ludwig III. (1845–1921, Regent 1912–1913, König 1913–1918) floh nach Österreich. Nach mehr als vierjährigem Weltkrieg, unerträglichen Verlusten und Entbehrungen und angesichts der sicheren militärischen Niederlage war die bayerische Bevölkerung nicht mehr bereit, das alte Regime zu verteidigen. Die Revolution war geglückt.

In der Nacht zum 8. November 1918 formulierte Kurt Eisner im Bayerischen Landtag eine Proklamation, die tags darauf in den Münchner Neuesten Nachrichten erschien und in gekürzter Form in München plakatiert wurde. Darin wurde die Bayerische Republik, der Freistaat Bayern, proklamiert und das bayerische Königshaus für abgesetzt erklärt. Bis zur demokratischen Wahl einer Volksvertretung sollte außerdem ein provisorisch eingesetzter Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat als oberste Behörde fungieren.

Die Revolution vom 7. November 1918 setzte damit die Bayerische Verfassung des Jahres 1818 außer Kraft. Mit der sogenannten Bamberger Verfassung, die am 14. August 1919 verabschiedet wurde, erhielt die erste bayerische Demokratie ihre verfassungsrechtliche Grundlage.

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