Entwurf des Gesetzes über die Ministerverantwortlichkeit

Das Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit ist zentraler Bestandteil der Liberalisierungsforderungen des Vormärz, deren Erfüllung von König Ludwig I. (1786–1868, König von 1825–1848) versprochen wurde. Sein Nachfolger König Maximilian II. (1811–1864, König ab 1848) setzte die Forderungen um.

Am 4. Juni 1848 wurden vom Landtag mehrere Reformgesetze verabschiedet. Darunter zählten das Landtagswahlgesetz, das Gesetz über die ständische Initiative, das Gesetz über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit und die Aufhebung, Fixierung und Ablösung der Grundlasten betreffend sowie ein umfassendes Gesetz zur Justizreform und zur Pressefreiheit.

Das Gesetz zur Ministerverantwortlichkeit schränkt die Stellung des Königs deutlich ein, indem es jede Regierungshandlung an die ministerielle Gegenzeichnung bindet. Darüber hinaus legt es die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Ständeversammlung fest. Es enthält Regelungen zur Berufung von Ministern durch den König, über Stellvertretung und Amtsenthebung sowie über die Gegenzeichnung der Regierungsanweisungen des Königs durch den Minister. Schließlich regelt es das Verfahren der Ministeranklage vor dem einzuberufenden Staatsgerichtshof (Art. 12ff).

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