Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt (1945-1949)
Das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht sämtliche Gesetze und die wichtigsten Verordnungen, die durch den Bayerischen Landtag und die Bayerische Regierung erlassen werden.
Das Regierungsblatt 1800-1873
Vorläufer des Gesetz- und Verordnungsblattes war das 1766 begründete Churbayerische Intelligenzblatt, das ab 1800 den Titel Regierungs- und Intelligenzblatt führte. 1802 wurden Intelligenzblatt und Regierungsblatt getrennt. 1818, nachdem das Intelligenzblatt bereits einige Jahre eingestellt war, wurde das Regierungsblatt in das Gesetzblatt und das Allgemeine Intelligenzblatt aufgespalten. Das Allgemeine Intelligenzblatt kehrte aber rasch wieder zum Namen "Regierungsblatt" zurück und erschien als "Regierungsblatt für das Königreich Bayern" bis 1873.
Das Regierungsblatt enthielt die Bekanntmachungen und Verordnungen der staatlichen Stellen, die nicht von grundlegender Bedeutung waren, also einzelne Vorschriften und Bekanntmachungen der Ministerien und zentralen Behörden, Bekanntmachungen über wichtige Ereignisse im Königshaus, über Staatsprüfungen, Dienstnachrichten, Veränderungen der Adelsmatrikel, Lehrpläne der Universitäten oder Preislisten.
- Zu den Ausgaben des Churbaierischen Intelligenzblatts in bavarikon 1766-1778 sowie 1803
- Zu den Ausgaben des Münchner Intelligenzblatts in bavarikon 1779-1783 sowie 1789-1799
- Zu den Ausgaben des Churpfalzbaierischen Intelligenzblatts in bavarikon 1784-1788 sowie 1804-1805
-
Zu den Ausgaben des Regierungs- und Intelligenzblatt für das Königreich Bayern in bavarikon 1821-1825
-
Zu den Ausgaben des Regierungsblatt für das Königreich Bayern in bavarikon bis 1873
Gesetzblatt für das Königreich Bayern, 1818-1873
Mit Verordnung vom 29. Dezember 1817 entstand neben dem Regierungsblatt das "Gesetzblatt für das Königreich Bayern". Das Gesetzblatt sollte alle Gesetze und Verordnungen von übergeordnetem Interesse vereinen (Staatsverfassung, Grundzüge der Verwaltungsorganisation, Verkündung neuer Gesetzbücher, Staatsverträge). Die Erscheinungsweise des "Gesetzblatts für das Königreich Bayern" orientierte sich an den einzelnen Tagungen des Landtags. Da die Landtage (bis 1848: "Ständeversammlungen") im Vormärz nicht jedes Jahr zusammentraten, erschien das Gesetzblatt anfangs im Abstand von mehreren Jahren.
Zusammenlegung zum Gesetz und Verordnungsblatt 1874
Sollte ursprünglich das Regierungsblatt die Verordnungen der einzelnen Ministerien enthalten, begannen bereits 1855 das Kriegsministerium und 1865 das Kultusministerium eigene Ministerial- oder Amtsblätter zu publizieren. 1872 folgte auch das Innenressort. Mit Verordnung vom 29. Oktober 1873 wurden daher das Gesetzblatt und das Regierungsblatt mit Wirkung zum 1. Januar 1874 zum "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern" zusammengelegt. Das Organ erschien fortan jährlich und enthielt neben den vom Landtag verabschiedeten Gesetzen auch Verordnungen und Erlasse des Staatsministeriums des Äußern, bis dieses 1905 zusammen mit dem Innenministerium ein eigenes Amtsblatt schuf.
Namenswechsel 1918-1936
Entsprechend der politischen Umbrüche änderte sich der Titel des Gesetz- und Verordnungsblattes mehrfach. So hieß es nach der Eisnerschen Revolution vom November 1918 bis Anfang April 1919 "Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern", dann "Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern. Um im zentralistischen Dritten Reich den Begriff "Freistaat Bayern" zu vermeiden, sprachen die Nationalsozialisten bevorzugt von "Land Bayern" und seiner "Landesregierung". Konsequenterweise wurde das Gesetz- und Verordnungsblatt ab 17. März 1936 in "Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt" umbenannt. Diesen Namen behielt man nach 1945 bis heute bei.
Entwicklung nach 1945
Nach der vorerst letzten Ausgabe vom 30. Dezember 1944 erschien das "Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt" am 15. September 1945 erstmals wieder, bis Ende 1946 mit dem Untertitel "Amtliches Nachrichtenblatt der Bayerischen Landesregierung". Bis Anfang Juli 1946 waren die Gesetze auf deutsch und englisch abgedruckt. Mit der ersten Ausgabe von 1945 trat anstelle des bisherigen, seit 1818 gebräuchlichen Oktavformats das Quartformat. Von 1950 bis 1972 gab es zwei Ausgaben A und B des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes, die beide denselben Wortlaut hatten. Einziger Unterschied war, dass die Ausgabe B nur auf einseitig bedrucktem Papier erschien. Nachdem es seit 2005 eine Parallelausgabe als PDF im Internet gab, wurde 2009 das Gesetz- und Verordnungsblatt auf eine elektronische Ausgabe auf der Verkündungsplattform umgestellt. Die Plattform bietet unentgeltlich eine elektronische Fassung aller Ausgaben des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes zurück bis ins Jahr 1945 an.
>> Die Sammlung ist ein Bestand der Bayerischen Staatsbibliothek.