KulturErben. Feldgeschworenenwesen in Bayern

Die Feldgeschworenen werden oft auch "Siebener" genannt, denn durch die ungerade Zahl an Beteiligten gibt es immer eindeutige Abstimmungsergebnisse. Sie wachen ehrenamtlich über die Einhaltung von Grundstücksgrenzen und setzen Grenzsteine oder andere Markierungen als sichtbare Zeichen.

Dieses kommunale Ehrenamt ist seit dem späten Mittelalter belegt (die Fürther Siebener sind 1426 erstmals erwähnt). Anfang des 19. Jahrhunderts nahm dessen Bedeutung mit der unter Graf Maximilian von Montgelas (1759-1838) eingeführten staatlichen Landvermessung ab. Besonders in Franken, mit den vielen durch die Realteilung bedingten kleinteiligen Flurgrundstücken, blieben die Feldgeschworenen aber weiterhin eine wichtige Institution. Obwohl mittlerweile auch wieder in den anderen bayerischen Regierungsbezirken zahlreiche Feldgeschworene tätig sind, so bleibt doch Franken bis heute ein Schwerpunkt. Von insgesamt etwa 24.000 Ehrenamtlichen (davon 50 Frauen) sind um die 15.500 in den fränkischen Bezirken organisiert.

Die Feldgeschworenen können auf vielfältiges Wissen um die eigene Gemarkung zurückgreifen und arbeiten eng mit den Vermessungsämtern zusammen. Sie wirken bei der Abmarkung unterschiedlichster Grundstücke mit. Eine Vermessung führen immer mindestens zwei Personen durch, von denen eine sehr erfahren ist und ihr praktisches Knowhow dann weitergeben kann. Das "Siebenergeheimnis" umfasst das Wissen um die spezifischen Markierungen vor Ort durch nur den Feldgeschworenen bekannte Zeichen aus Metall, Glas oder Ton, die an Ort und Stelle vergraben werden. Sie ermöglichen es festzustellen, wo Grenzen verlaufen beziehungsweise ob sich Grenzmarkierungen durch Geländeverwerfungen verändert haben oder absichtlich versetzt wurden. Das "Geheimwissen" wird nur mündlich innerhalb einer Gruppe weitergegeben. Den Feldgeschworenen kommt in der Zusammenarbeit mit den Vermessungsämtern eine bedeutsame Rolle als ortskundige Vermittlungsinstanz oder auch als technisch unabhängige Rückversicherung zu.

Durch Erfahrungsaustausch, Fortbildungen oder öffentliche Flurumgänge machen die Feldgeschworenen auf ihre wichtige Tätigkeit aufmerksam. Privatwirtschaftliche Unternehmen oder gesetzgeberische Eingriffe fordern das Feldgeschworenenwesen zwar heraus, aber die seit mehr als 500 Jahren primär mündlich tradierte Rechtspraxis ist auch heute noch für den sozialen Frieden in ländlichen Gebieten von zentraler Bedeutung.

Zur Ausstellungseinheit: KulturErben. UNESCO-Übereinkommen und kulturelle Vielfalt

Weitere informationen: https://www.ike.bayern.de/verzeichnis/000204/index.html

>> Diese Sammlung ist ein Teil des Bestandes "KulturErben. Das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes" des "Institut für Volkskunde der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften"