Beitrittsvertrag zum Norddeutschen Bund
Nach dem entscheidenden Sieg des Norddeutschen Bundes und seiner Verbündeten gegen Frankreich in der Schlacht von Sedan Anfang September 1870 begannen bald Verhandlungen über die Zukunft Deutschlands. Preußen und sein Ministerpräsident Otto von Bismarck (1815-1898) luden Vertreter der süddeutschen Staaten nach Schloss Versailles ein, wo sich das preußische Hauptquartier befand. Ludwig II., der nicht nach Frankreich reiste, und der bayerische Delegationsführer, Außenminister Otto von Bray-Steinburg (1807-1899), strebten zunächst noch einen Bund süddeutscher Staaten mit einer lediglich lockeren Verbindung zum Norddeutschen Bund an. Derartige Pläne waren allerdings angesichts der überaus starken preußischen Position nicht durchsetzbar: Bismarck forcierte nun massiv die Gründung des Deutschen Reiches.
Im November 1870 trat Bayern schließlich zusammen mit den übrigen süddeutschen Ländern Baden, Hessen und Württemberg der Verfassung des Deutschen Bundes bei – die deutsche Einigung wurde damit vertraglich vereinbart. Ein Bundesstaat unter preußischer Führung wurde geschaffen, für den man zunächst die gleiche Bezeichnung wie für den 1866 aufgelösten Staatenbund wählte. Noch im Dezember wurde in der Verfassung, die weitgehend der des Norddeutschen Bundes entsprach, der Begriff "Deutscher Bund" zu "Deutsches Reich" geändert.
Bayern büßte durch den Beitrittsvertrag seine staatliche Unabhängigkeit weitgehend ein, Ludwig II. war kein souveräner Monarch mehr. Es erhielt allerdings eine ganze Reihe von Reservat- und Sonderrechten zugesprochen und nahm deshalb im Deutschen Reich eine gewisse Sonderstellung ein. So blieb die bayerische Armee eigenständig und Bayern behielt in Friedenszeiten die Hoheit über sein Militär. Darüber hinaus blieb dem Königreich die eigene Eisenbahn, die Besteuerung von Bier und Branntwein, ein weitgehend unabhängiges Post- und Telegraphenwesen und ein eigenes Heimat-, Niederlassungs- und Verehelichungsrecht. Außerdem erhielt es den stellvertretenden Vorsitz im Bundesrat. Für das bayerische Selbstverständnis war es zudem besonders wichtig, dass die bayerischen Gesandten im Ausland als Vertreter der Gesandten des Reichs fungieren durften. Die neue Verfassung trat schließlich am 1. Januar 1871 in Kraft. Bereits im April 1871 wurde sie durch die noch einmal leicht modifizierte "Verfassung des Deutschen Reichs" ersetzt.
Matthias Bader