Ärztliches Gutachten über den Geisteszustand Ludwigs II.
Bernhard von Gudden (1824-1886) galt als einer der führenden Psychiater seiner Zeit. 1872 wurde er Leiter der oberbayerischen Kreisirrenanstalt in München und Universitätsprofessor. Ab 1876 betreute er zusätzlich Ludwigs jüngeren Bruder Otto.
Neben anatomischen Forschungen machte sich Gudden vor allem als Vorkämpfer für eine psychologische Behandlung ohne Zwangsmittel einen Namen – ein Hauptgrund für seine Berufung und der Übertragung der Behandlung Ottos.
Der selbstbewusste Gudden hatte bereits in einer Besprechung am 23. März 1886 König Ludwig für unheilbar geisteskrank erklärt. Bei dieser Gelegenheit erklärte er sich bereit, anhand von schriftlichen Aussagen von Personen aus der Umgebung des Königs ein medizinisches Gutachten zu verfassen – eine persönliche Untersuchung Ludwigs schien undenkbar.
Gudden sichtete in den nächsten Wochen zahlreiche Dokumente und Protokolle; er legte sein Gutachten, das formell noch einmal am 7. Juni angefordert worden war, am 8. Juni vor. Neben seiner trägt es auch die Unterschrift von drei weiteren Psychiatern. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der bayerische König "in sehr weit fortgeschrittenem Maße seelengestört" sei und zudem an "Paranoia" leide. Dies entspricht in etwa der heutigen Diagnose von Schizophrenie. Ferner wird die Unheilbarkeit der Krankheit festgestellt. Die Diagnose, dass Ludwig II. "für die ganze Lebenszeit" nicht mehr in der Lage sei, die Regierung auszuüben, lieferte schließlich die Grundlage für die Entmachtung des Königs.
Friedrich Röhrer-Ertl