Ein Stadtpfeifereid (1631)

Georg Raiger soll in Nördlingen seinen Eid als Stadtpfeifer leisten (1631)
Nördlingen R36 F10 Nr. 18 p. 337

Im Januar 1631 wird Georg Raiger (Reiger) als Stadtmusiker der Reichsstadt Nördlingen vereidigt. Das vorliegende Dokument zeigt einen Entwurf, in dem detailliert die Rechte und Pflichten Raigers festgeschrieben werden. Schon seit 1605 wird Raiger als Musiker in den Steuerlisten der Stadt geführt.

Das Schriftstück war ursprünglich allgemein gehalten wie ein Formular, was auf der ersten Seite an dem Eintrag "N. N. von N." erkennbar ist, der dann durch Überschreibung mit dem Namen "Georg Raiger, Musicus und Bürger zu Nördlingen" ergänzt wurde. Auf den folgenden Seiten sind weitere Änderungen und Ergänzungen im Text zu sehen, woraus sich schließen lässt, dass eine individuelle Anpassung des Vertrages vorgenommen wurde.

Wichtigster Inhalt des Eides ist die Treue gegenüber der Stadt Nördlingen, ihren Bürgermeistern, Stadträten und Bürgern. Raiger, der als Bürger der Stadt "zu einem Musico und Stattpfeiffer angenommen" wurde, verspricht, der "Statt nutz und frommen zu schaffen und zu befürdern" sowie "wider dern gefahr und Schaden zu verwehren". Außerdem muss er den Geboten und Verboten des Stadtrates stets Folge leisten und zum Dienst an seinen Mitbürgern bereit sein. Das Versprechen seines Wohlverhaltens erstreckt sich dabei auch auf seine Angehörigen und das Hausgesinde.

Seine Dienste als Musiker wurden vor allem bei Hochzeiten sowie in den "erbarn" (seriösen) Wirtshäusern in Anspruch genommen. Im Gegenzug erhielt er eine Wohnung im alten Karmeliterkloster, zwei Gulden Wochenlohn sowie jährlich einen Rock.

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