Verordnung zur evangelischen Kirchenmusik (1754)

Protokoll über die Verordnung zur Musik im evangelischen Gottesdienst 1754
Dinkelsbühl VA 6239

Der vorliegende Auszug aus einem Protokoll der evangelischen Kirchenpflege zu Dinkelsbühl vom 20. Dezember 1754 steht im Kontext einer Auseinandersetzung zwischen der Stadt und der Kirche. Der Kantor Georg Friedrich Feghelm hatte um eine schriftliche Verordnung zur Kirchenmusik gebeten, die er auch erhielt, jedoch nicht ohne dass sich der evangelische Teil des Stadtrates mit der evangelischen Kirchenverwaltung einen Kampf um das letzte Wort lieferte.

In der von kirchlicher Seite vorgeschlagenen Dienstordnung – deren erste Seite hier zu sehen ist – werden sechs Punkte aufgeführt, die zum Teil sehr detaillierte Anweisungen beinhalten. So solle beim Abendmahl zu Beginn nur wenig musiziert werden, jedoch wenn die Ratsherren und Kirchenpfleger zur Kommunion gehen, sogar mit Posaunen geblasen werden. Vor den Predigten am Sonntagvormittag und -nachmittag solle im Wechsel entweder "Komm Heiliger Geist, Herre Gott" gesungen oder ein Musikstück gespielt werden. Beim letzten, von der Orgel begleiteten Choral sollte dann neben den Singschülern auch die ganze Gemeinde mitsingen können. Und diese feierliche Musikordnung sei an allen Feiertagen einzuhalten.

Zu diesem "Extractus" gehören ein zweiseitiger Brief der evangelischen Kirchenpflege an den Stadtrat sowie eine Notiz über den Beschluss des evangelischen Teils des Magistrats vom 23. Oktober 1754. Der Stadtrat forderte den Kantor zunächst auf, die Anweisungen der Kirchenpflege solange zu ignorieren und stattdessen der alten Kirchenordnung zu folgen, bis die neuen Regeln vom Stadtrat bestätigt worden seien.

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