Bittschrift des Organisten Paulus Klotz (1652)

Bittschrift des Organisten Paulus Klotz an den Magistrat, seinen Sohn anzustellen (1652)
Dinkelsbühl VA 7003

Die zweiseitige Supplik (Bittschrift) datiert vom 24. Juni 1652. Darin bittet der evangelische Organist Paulus Klotz (1596-1668) die Bürgermeister und den evangelischen Teil des Stadtrates in Dinkelsbühl um eine Anstellung als Musiker für seinen 22jährigen Sohn Hanns Paulus Klotz (1631-1700).

Dieser habe von mehreren Orten Stellenangebote bekommen, aber solle doch lieber in seiner Geburts- und Heimatstadt arbeiten. Denn seine Vorfahren seien schon seit 66 Jahren in Dinkelsbühl als Kirchenmusiker tätig.

Aufgrund "nunmehr eingeführter paritet" sei doch in der zu errichtenden evangelischen Lateinschule mit "Cantorat" sicher noch eine Stelle für seinen Sohn frei; und wie bei den Katholiken könne eine vierteljährliche Besoldung durch den evangelischen Teil des Stadtrates erfolgen.

Der Vater verspricht zudem, dass sich sein Sohn so verhalten und benehmen werde, dass den Rat seine Entscheidung "nit gereuen solle".

Der vorliegende Brief ist durch die Erwähnung der "paritet" ein herausragendes Zeitzeugnis.

Parität bedeutet die religiöse und politische Gleichstellung beider Konfessionen, unabhängig von den wirklichen Verhältnissen von Katholiken und Protestanten in einer Stadt. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde 1648 in den vier Reichsstädten Augsburg, Biberach an der Riß, Dinkelsbühl und Ravensburg die Parität eingeführt, die 1803 mit dem Reichsdeputationsgesetz und der daraus resultierenden Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 ein Ende fand.

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