Bayerischer Rundfunk (BR)
Der Bayerische Rundfunk (BR) ist die Landesrundfunkanstalt im Freistaat Bayern. Er ist Gründungsmitglied der "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" (ARD). Mit seinen insgesamt fünf Hörfunkwellen, zwei Fernsehprogrammen, mehreren digitalen Radioprogrammen und einem umfassenden Online-Angebot kommt der BR dem Auftrag nach, Sendungen zur Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung anzubieten.
Der Vorgänger des BR, die "Deutsche Stunde in Bayern, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH" wurde am 18. September 1922 in München von den Geschäftsleuten Herman Klöpfer (1874-1925), Josef Böhm (1864-1929), Ernst Ludwig Voss (1880-1961) und Robert Riemerschmid (1885-1963) gegründet. Mit der Ausstrahlung der ersten Hörfunksendung am 30. März 1924 aus dem Verkehrsministerium an der Arnulfstraße in das Auditorium der Ludwig-Maximilians-Universität München begann in Bayern das Rundfunkzeitalter.
Nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung kam es im Januar des Jahres 1931 zu der Umbenennung zur "Bayerischer Rundfunk GmbH". Nachdem die privaten Gesellschafter im Februar 1932 ihre Anteile am Münchner Sender an den bayerischen Staat und die Reichspost verkauft hatten, fand daraufhin sukzessiv eine staatliche Zentralisierung statt. Diese äußerte sich sowohl in der Organisation als auch in der Gestaltung des Programms. 1933 führten diese Strukturen schließlich zur Gleichschaltung sowie zum Ausbau des Senders zu einem nationalsozialistischen Propagandainstrument als "Reichssender München".
Bereits ab 31. Mai 1945 konnte aus dem im Zweiten Weltkrieg zerstörten Funkhaus wieder gesendet werden. Unter dem Namen "Radio München" führte die amerikanische Militärregierung den Sender weiter.
Am 25. Januar 1949 wurde die Rundfunkanstalt in deutsche Hände übergeben und als "Bayerischer Rundfunk eine Anstalt des öffentlichen Rechts" für den Freistaat Bayern lizenziert. Grundlage hierfür war das am 1. Oktober 1948 in Kraft getretene Rundfunkgesetz, bestehend aus den drei Organen Intendant/in, Rundfunkrat und Verwaltungsrat. Festgelegt sind darin Programmauftrag, Programmgrundsätze und interne Organisation des Rundfunkhauses. Dem Gesetz nach sollen die Sendungen des BR "der Eigenart Bayerns gerecht werden" und "von demokratischer Gesinnung, von kulturellem Verantwortungsbewusstsein, von Menschlichkeit und Objektivität getragen sein".
Fernsehstart in Bayern war am 6. November 1954 mit Programmbeiträgen für das Gemeinschaftsprogramm (Erstes) Deutsches Fernsehen, für das im Münchner Stadtteil Freimann ein Studio errichtet wurde. Der Sendestart des "Studienprogramms" des heutigen BR Fernsehens erfolgte am 22. September 1964 mit der Ausstrahlung eines eigenen Dritten Fernsehprogramms. Seit dem Jahr 1978 ist das Bayerische Fernsehen ein Vollprogramm.
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