Die Ausstattung

Im Gegensatz zur Lage der Häuser nennen die Quellen nur selten Details über die Ausstattung von Häusern und Grundstücken. In dem ältesten überlieferten Stadtrechtsbuch Regensburgs aber findet sich eine zeitgenössische Abschrift einer Verkaufsurkunde aus dem Jahr 1345, die eben solche Details nennt: Man erfährt daraus, dass zwei Häuser der jüdischen Gemeinde mit den Hofstätten an den Regensburger Juden Mändlein von Salzburg, dessen Schwager David und Slomos Kinder verkauft worden waren. Von einem der Grundstücke führte ein direkter Zugang mit einer Tür zum Synagogenhof (schuolhof). Zur Straße hin gab es eine weitere Tür.

Ausführlichere Informationen über die Innenausstattung der Häuser im jüdischen Viertel lassen sich im Zuge eines Ritualmordprozesses finden: Im Jahre 1476 warf der Stadtrat den Juden vor, sie hätten christliche Kinder zu rituellen Zwecken getötet. Solche konstruierten Vorwürfe gab es bereits früher an anderen Orten. In Regensburg sperrte man 17 Mitglieder der jüdischen Gemeinde ins Gefängnis und führte einen Prozess, der trotz Intervention des Kaisers vier Jahre dauerte. Schließlich wurden die Juden wieder freigelassen.

Im Zuge dieses Prozesses setzte man das jüdische Viertel unter Hausarrest und fertigte eine Inventarliste der Häuser im jüdischen Viertel an. Daraus geht die Aufteilung der Häuser in Stuben, Kammern, Lauben usw. hervor. Genannt wird alles, was sich in den Zimmern befand:

Einrichtungsgegenstände, Kleidungsstücke, Waffen, Bücher, Schmuck, Geschäftspapiere und vieles mehr. Eine eindeutige Zuordnung, was davon Eigentum und was Pfandgegenstand oder Handelsware war, ist kaum möglich. Die aufgeschlagene Seite zeigt einen Teil des Inventars von Maister Joseph von Kelhaym, des Schulklopfers (Gemeindediener) und der Eberlyn.