Rechteübertragung

Da es noch keine allgemeingültige Gesetzgebung gab, wurde vieles über die Vergabe von Rechten in Privilegien geregelt. So wurden Einzelpersonen, Familien oder auch Gruppen von Personen oder Städten verschiedene Rechte eingeräumt oder bestätigt.

Am 24. November 1342 stellte Kaiser Ludwig IV. der Bayer (gest. 1347) der Reichsstadt Regensburg die nebenstehende Urkunde aus. Er versöhnte sich darin mit dem Bürgermeister, dem Stadtrat und der Gemeinschaft der Bürger Regensburgs. Außerdem nahm er die Stadt und ihre Bürger in den Schutz des Reiches. Er bestätigte sowohl den Christen als auch den Juden sämtliche Rechte, die sie bis dahin von ihm erhalten hatten. Die Anordnung König Konrads IV. (reg. 1237-1254) aus dem Jahr 1251, nach der die Juden, seine "Kammerknechte", gemeinsam mit den übrigen Stadtbürgern alle Lasten zu tragen hätten, betonte er ebenfalls in der Urkunde.

Weil viele dieser Privilegien von großer Bedeutung für die Stadt und ihre Bürger waren, ließ man sich diese immer wieder von neuen Herrschern bestätigen. Es wurden auch Kopialbücher angelegt, in die wichtige Dokumente eingetragen wurden.

Ein besonders prachtvolles Exemplar ist das Rote Privilegienbuch der Stadt Regensburg, das im 15. Jahrhundert entstanden ist. Es enthält zahlreiche farbenprächtige Darstellungen der Herrscher, deren Privilegien in das Buch aufgenommen wurden. Die Urkunde Ludwigs des Bayern aus dem Jahr 1342 ist hier ebenfalls enthalten.