Verpfändung

Die Juden zu Regensburg unterstanden wie die anderen Juden des Reichs der kaiserlichen Kammer, sie waren des Kaisers "Kammerknechte" (servi camerae) und gehörten dadurch zum inneren Kreis des Kaisers. Der König oder Kaiser bot den Juden Schutz, verfügte seit dem 14. Jahrhundert allerdings nach Belieben über sie.

König Ludwig IV. der Bayer (gest. 1347) verpfändete im Jahr 1322 die jüdische Gemeinde zu Regensburg als Gegenleistung für ihre Unterstützung in der Schlacht bei Mühldorf (28. September 1322) an die niederbayerischen Herzöge. Damit hatten die Herzöge das Recht, die Reichssteuer in Höhe von 200 Pfund von den Juden einzufordern. Wann der König die Juden wieder eingelöst hat, ist nicht bekannt. Die Verpfändung endete, als Niederbayern 1340 an den dann schon seit zwölf Jahren als Kaiser amtierenden Ludwig fiel.

Ludwig der Bayer bestätigte den Juden ihren Rechtsstatus. Er sah sich aber wegen Geldmangels gezwungen, die Judensteuer erneut zu verpfänden. So erhielt 1342 sein Hofmeister, Hartwig vom Degenberg, ein Drittel aus der Judensteuer.

Vier Jahre darauf, 1346, stellte Ludwig eine Urkunde aus, die auch ins Schwarze Stadtbuch eingetragen wurde. Darin verpfändet er gegen ein Darlehen in Höhe von 1000 Gulden die übrigen zwei Drittel der Judensteuer (133 Pfund 80 Regensburger Pfennig) an die Regensburger Bürger Friedrich den Mautner von purchhausen (Burghausen), Gottfried den Reichen sowie dessen Vettern Rüdiger, Hermann und Matheis.