Schutz oder Recht auf Recht?

Juden hatten wie Christen als Bürger ein Anrecht auf Schutz durch die Stadt. Bei der Ausübung dieses Schutzes verwies die Stadt häufig auf alt hergebrachte Rechte, wie zum Beispiel den Gerichtsstand in Regensburg, der für Christen und Juden galt.

Im Falle eines Amberger Juden, der im September 1386 Bürger in Regensburg wurde, trat der Stadtrat für den Juden ein. Noce (Noa) konnte wohl sein Hab und Gut in Amberg nicht erlangen, weil Amtsleute des Pfalzgrafen Ruprecht II. (gest. 1398) dieses zurückhielten. Der Regensburger Stadtrat bat in der Folge den Pfalzgrafen um seine Intervention. Als Begründung betonte der Rat sein Recht, Christen oder Juden nach Belieben in die Stadt aufnehmen zu dürfen. Außerdem habe der Stadtrat der Stadt Amberg nie einen Anlass gegeben, der den Angriff auf Noce gerechtfertigt hätte. Eine Kopie des Schreibens findet sich im Schwarzen Stadtbuch.

Besonders hervorzuheben ist ein Urfehdebrief, ausgestellt von Erasm Satelboger zu Liechtenekk und seinem Sohn Martein am 23. Januar 1440. Erasm hatte drei Regensburger Juden gefangen und geknebelt und einen von ihnen umgebracht. Anschließend hatte er die drei Juden in eine Truhe gesperrt und auf einem Wagen aus der Stadt geschafft. Für dieses Verbrechen wurde er ins städtische Gefängnis geworfen, ihm drohte die Todesstrafe.

Aufgrund der Fürsprachen des Königs, der bayerischen Herzöge und deren Gemahlinnen sowie weiterer geistlicher und weltlicher Fürsten entging Erasm Satelboger der Todesstrafe und wurde aus dem Gefängnis entlassen. Er hatte zur Strafe die Stadt und diese "Landen" für zehn Jahre zu verlassen und sollte sich beispielsweise in Frankreich, England oder Dänemark aufhalten.