Steuern und Abgaben

Wie alle Bürger der Stadt mussten auch die Juden Steuern zahlen. 200 Pfund Regensburger Pfennige leistete die jüdische Gemeinde als kollektive gewöhnliche Steuer jährlich an das Reich. Seit 1322 war diese Judensteuer an die niederbayerischen Herzöge verpfändet.

Wie der Eintrag im Schwarzen Stadtbuch zeigt, bestätigten die Herzöge Heinrich XIV., Otto IV. und Heinrich XV. als Pfandherren den Juden zu Regensburg für das Jahr 1333 noch dieselbe Steuerhöhe. Zu zahlen waren diese Steuern jeweils zum Martinstag, dem 11. November.

Abgesehen von dieser gewöhnlichen Reichssteuer mussten sich die Juden an außergewöhnlichen Steuern beteiligen, so zum Beispiel an Krönungssteuern oder solchen zur Finanzierung des Krieges gegen die Hussiten.

Neben den kollektiven Zahlungen der jüdischen Gemeinde zahlten auch Einzelpersonen Steuern, wie Joseppin in den 1370er Jahren. Der Protokolleintrag im Stadtrechtsbuch vermerkt, dass die Jüdin vier Pfund Pfennige an die Stadt geleistet hat. Ihre künftige Steuer sollte zwölf Pfennige vom Pfund betragen, wie sie auch von den übrigen Juden gezahlt werde.

Daneben hatten Juden weitere Zahlungsverpflichtungen: Für die Aufnahme in die Stadt und die Verleihung des Bürgerrechts wurde – wie auch für Christen – eine Gebühr erhoben. Seit 1345 zahlten sie eine jährliche Grundsteuer an die Stadt. Dazu kam das Wachtgeld, Abgaben an das Propstgericht und für die Fleischbank, Ungeld für bestimmte Waren, Zölle, Zahlungen an den Bischof und an verschiedene städtische Beamte.

Das Stadtrechtsbuch enthält auch eine Auflistung der Abgaben, die an das Kammeramt zu leisten waren: So lieferten die Regensburger Juden zu Ostern zwei Pfund Pfeffer ab.