Gleiches Recht für alle?

Neben den Rechten, die einem Bürger in Regensburg zustanden, gab es verschiedene Pflichten, die diese erfüllen mussten.

Ein Eintrag im Schwarzen Stadtbuch berichtet von solchen Rechten und Pflichten: Am 13. März 1331 verlieh Kaiser Ludwig IV. der Bayer (gest. 1347) den Regensburger Bürgern das Recht, Ungeld (Verbrauchssteuer) auf Wein, Brot, Met, Getreide und andere Speisen und Getränke zu erheben, wie es bereits Kaiser Heinrich, sein Vorfahr, getan habe. Das Recht, Wein auszuschenken, wurde an das Bürgerrecht gebunden. Er wiederholte auch das Gebot von König Konrad IV. (gest. 1254) aus dem Jahr 1251, dass sowohl Geistliche als auch Weltliche und auch die Regensburger Juden, seine Kammerknechte, alle städtischen Gesetze und Gebote einzuhalten hätten, wie die anderen Bürger auch.

Das Gelbe Stadtbuch berichtet darüber hinaus von einer weiteren gemeinsamen Pflicht der Regensburger: Am 13. Mai 1408 wurde ein umfangreicher Eintrag verfasst, der die Ankündigung eines Turniers im selben Jahr enthält. Außerdem rief der Rat einen Turnierfrieden aus und beschloss eine Ratsordnung zu den Sicherheitsmaßnahmen.

Sehr detailliert beschrieben wird, wer wie viele Gewappnete als Sicherheitspersonal für das Turnier abzustellen hatte. Auch die jüdischen Regensburger waren als Teil der Stadtgemeinschaft aufgerufen: sie sollten 36 Christen ausrüsten. Diesen wurden zwei Hauptleute zugeteilt. Juden, die sich mit der Verteidigung auskannten, waren persönlich angehalten, sich an den Sicherungsmaßnahmen zu beteiligen.