Haustransaktionen

Wie aus dieser Urkunde vom 24. Juli 1340 deutlich wird, wurden auch vor dem Propstgericht finanzielle Angelegenheiten verhandelt. Gumprecht hatte um eine Entscheidung gebeten, da der Jude Muschk der Payer und der Christ Johan der Ingolsteter Ansprüche an die Hälfte eines Hauses gestellt hatten. Gumprecht war der Sohn des Regensburger Patriziers Ortlieb Gumprecht, der Mitglied der Münzerhausgenossenschaft war, welche im Auftrag der Münzherren für die Münzprägung und Qualitätssicherung zuständig war.

Die besagte Haushälfte gehörte Gumprechts Bruder, Chunrat, der in Weichs ansässig war. Die andere Hälfte, die neben dem Haus des Schultheißen Albrecht gelegen war, gehörte wohl Gumprecht selbst. Er bat nun das Gericht, ihm mitzuteilen, inwieweit er von den Forderungen von Muschk dem Payer und Johan dem Ingolsteter betroffen war. Das Gericht urteilte, dass seine Haushälfte von den Ansprüchen der beiden unberührt blieb.

Dieses Beispiel zeigt, dass auch einzelne Bürger, hier Mitglieder einer bedeutenden Patrizierfamilie, Geschäfte mit Regensburger Juden machten. Gumprechts Bruder Chunrat hatte wohl seine Haushälfte oder einen Teil daraus als Pfand bei einem Geschäft eingesetzt. Offen bleibt, ob der Jude Muschk und der Christ Johan gemeinsam als Geschäftspartner agierten. Deutlich wird aber, dass auch Haustransaktionen in den Geschäftsbereich jüdischer Regensburger fallen konnten.