Geistliche Urkunden
In den geistlichen Urkunden bestätigen und tätigen Päpste, Bischöfe, Äbte, Pfarrer und Kapläne Stiftungen, zum Beispiel Messstiftungen, beglaubigen vor allem herzogliche Urkunden und erwerben oder verkaufen Häuser und Höfe. So sind beispielsweise in Straubing Besitzungen von Klöstern in Regensburg, Windberg, Metten, Niederaltaich, Passau und Oberalteich belegbar. In den Urkunden des Augsburger Domkapitels werden durch die Richter des Propstgerichts Rechtsstreitigkeiten geregelt.
Die anderen Teilsammlungen zu "Urkunden des Stadtarchivs Straubing" in bavarikon
>> Dieser Bestand ist ein Teil der Sammlung "Urkunden des Stadtarchivs Straubing" im Bestand des Stadtarchivs Straubing.