Auf Befehl des Kaisers – Die Mandate Ludwigs des Bayern

Mandate enthielten im Hoch- und Spätmittelalter Anweisungen mit zeitlich begrenzter Gültigkeit und besaßen deshalb auch im Vergleich zu anderen Königsurkunden häufig einen mehr verwaltungstechnischen Charakter und daraus resultierend schlechtere Überlieferungschancen. In Mandaten wurden Regelungen von Alltagsgeschäften in knapper Formulierung festgehalten. Das Mandat ist meist in Briefform ausgefertigt, weshalb es auch "littera" genannt wird. Der Unterschied zum eigentlichen Brief besteht jedoch in der Rechtserheblichkeit des Mandats. In der Zeit der späten Staufer setzten sich diese verkürzten Formen immer mehr durch. In zunehmendem Maße wurden die kaiserlichen Verfügungen – ohne rechtlichen Unterschied zu den feierlichen Diplomen – nun in diesem "moderneren" Kleid ausgefertigt. Wichtige Beispiele dafür sind die hier ausgestellten Mandate Ludwigs des Bayern (geb. 1282/86, reg. 1314-1347), die an kaiserliche Amtsträger, also an mehrere Empfänger oder Adressaten, verschickt wurden und zeigen, dass es wohl mehrere Ausfertigungen davon gab. Das heißt, dass offene Ausführungen mit angehängtem Siegel auch tatsächlich öffentlich waren. Die Überlieferungschance war in diesen Fällen deutlich höher. Es gibt jedoch auch Gegenbeispiele, die nur an einen oder zwei direkte Empfänger gerichtet sind. Diese wurden nicht öffentlich, sondern in geschlossener Form und nur für die Adressaten bestimmt, verschickt. Damit wird das Bemühen um Geheimhaltung der Nachricht hervorgehoben.

Serena Parisi