Der Bauernkrieg und seine Folgen

Im Frühjahr 1525 erreichte der Bauernkrieg das Gebiet des Mainzer Oberstifts. Die Stadt Aschaffenburg nahm dem "Aufstand des gemeinen Mannes" gegenüber zunächst eine ablehnende Haltung ein. Auch das Stift St. Peter und Alexander unterstützte das Mainzer Erzstift mit Geldleistungen zur Aufbringung von Truppen, wie eine auf den 15. März datierte Urkunde Wilhelms III. von Hohnstein (um 1470-1541), Bischof von Straßburg (ab 1506) und Statthalter des abwesenden Mainzer Erzbischofs Albrecht von Brandenburg (1490-1545, Erzbischof ab 1514), belegt.

Urkunde, 1525 März 18

1525 März 18
  • Aschaffenburg

Die Lage änderte sich jedoch, als die Stadt Tauberbischofsheim, die wie Aschaffenburg Mitglied des Neunstädtebundes war, aus dem Bündnis ausscherte und sich den revoltierenden Massen anschloss. Infolgedessen wurden auf Druck der Aschaffenburger Bürgerschaft Ende April die Bauern des Umlandes für Verhandlungen in die Stadt eingelassen. Daraufhin kam es zu heftigen Ausschreitungen, im Zuge derer die Häuser der Stiftsgeistlichkeit überfallen und Angehörige des Klerus misshandelt wurden.

Statthalter Wilhelm sah nun keinen anderen Ausweg, als den Forderungen der in der Stadt versammelten Bauern nachzugeben. Wenig später unterzeichnete er die sogenannte "Amorbacher Erklärung", einen Vertrag, den die Neun Städte des Oberstifts mit dem Neckartal-Odewald Haufen schlossen, sowie die "12 Artikel" der Bauern.

In der Schlacht bei Königshofen am 2. Juni 1525 wurden die mit den abgesandten Kontingenten des Neunstädtebundes vereinigten Bauernheere von den Truppen des Schwäbischen Bundes vernichtend geschlagen. Was folgte, war ein großes Strafgericht über alle Beteiligten, im Zuge dessen die Städte sämtliche Freiheiten und Privilegien verloren. Die Bürgerschaft musste versprechen, künftig keine Versuche mehr zu unternehmen, die Obrigkeit zu stürzen. Der Stadt Aschaffenburg wurden außerdem Strafgelder in Höhe von 1.300 Gulden auferlegt.

Mit der sogenannten Albertinischen Ordnung führte Albrecht von Brandenburg (1490-1545, Erzbischof ab 1514) ein frühabsolutistisches Regime ein. Die unmittelbaren Folgen waren unter anderem die Auflösung des Neunstädtebundes, die Einsetzung des Viztums als alleiniger Vertreter des Stadtherrn, die Abschaffung der Ämter der Bürgermeister, der Verlust der zünftigen Freiheiten und der Einzug des Strietwaldes. Die kontinuierliche Entwicklung der Stadt in den vergangenen Jahrhunderten wurde auf diese Weise schlagartig ausgebremst und in weiten Teilen zurückgesetzt. In der Folge versank Aschaffenburg bis Anfang des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich und politisch weitestgehend in der Bedeutungslosigkeit.

Nach Ende des Krieges lud das Mainzer Domkapitel Vertreter des Aschaffenburger Stifts ein, um über die Wiedergutmachung der im Bauernkrieg zugefügten Schäden zu beraten. Dieses Einladungsschreiben sowie das Konzept einer Antwort des Stifts sind kopial im Liber V. camerae (fol. 16r-17v.) überliefert. Während die Stadt schwere Beschneidungen im Bereich ihrer rechtlichen und administrativen Kompetenzen hinnehmen musste, wurden dem Stift am 4. November 1528 seine alten Freiheiten und Privilegien bestätigt.