Staatliche Papiergeldausgaben Badens

Die staatliche Papiergeldausgabe des Landes Baden begann zum 1. Juli 1849 mit einer Geldscheinserie der Großherzoglich Badischen General-Staats-Casse. Pläne zur Ausgabe von Staatspapiergeld hatten im Großherzogtum schon zuvor bestanden, doch erst die politischen Ereignisse des Jahres 1848 zwangen die Regierung zum Handeln. Um die Niederschlagung der Revolution zu finanzieren, ließ der Staat Geldscheine zu 2, 10 und 35 Gulden von der Firma Dondorf & Naumann in Frankfurt drucken.

Die im Vorfeld geführte Diskussion über die Gründung einer Badischen Notenbank wurde durch die staatliche Papiergeldausgabe bis 1870 aufgeschoben. Erst dann kam es zur Gründung der Badischen Bank, die nach der Währungsreform im Zuge der Reichsgründung fortan 100-Mark-Noten in unterschiedlichen Serien herausgab. In der Inflationszeit 1922/1923 wurden infolge der massiven Geldentwertung und -vermehrung auch Werte bis 100 Milliarden Mark emittiert. Die Badische Bank war zu dieser Zeit eine der letzten vier deutschen Privatnotenbanken. Ihr Notenrecht erlosch erst zum 31. Dezember 1935.

Außer dem Staatspapiergeld und den Noten der Badischen Bank gab es noch eine dritte Art staatlicher Papiergeldausgaben in Baden: Die 1833 gegründete Allgemeine Versorgungsanstalt gab 1870 mit Genehmigung der Landesregierung 5- und 10-Gulden-Darlehenskassenscheine aus. Nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges 1871 wurde deren Ausgabe jedoch untersagt.

>> Diese Sammlung ist ein Teil der Sammlung "Papiergeld Badens und Württembergs" im Bestand der Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung.