Prozess gegen Wilhelm Joseph Behr (1832-1835)

Nach 1830 wandelte sich König Ludwig I. immer mehr vom liberalen Verfassungsfreund zum konservativen Autokraten. Deutlicher Ausdruck dieses Wandels waren mehrere Prozesse, mit denen liberale Oppositionspolitiker in Bayern überzogen wurden. Der wohl berühmteste Fall betraf den Würzburger Bürgermeister und früheren Professor für Staatsrecht Wilhelm Joseph Behr.

Ludwig und Behr standen in Ludwigs Würzburger Kronprinzenzeit in gutem Einvernehmen. Beide galten als Befürworter der neuen bayerischen Verfassung. Als Behr aber immer mehr zum Wortführer der liberalen Opposition avancierte, rückte Ludwig von ihm ab. Zum Verhängnis wurden Behr Denunziationen über seine Reden auf dem Gaibacher Verfassungsfest von 1832. Behr kritisierte dort in moderaten Tönen die Zensur und weitere Maßnahmen der Regierung. Ludwig sah sich aber durch die Kritik Behrs herausgefordert.

Mit mehreren Maßnahmen betrieb der König erst die Absetzung Behrs als Bürgermeister und ließ schließlich Anklage wegen Majestätsbeleidung und Hochverrat erheben. Der Prozess wurde von Würzburg nach München verlagert, wo Behr am 30. Juli 1835 zu Festungshaft auf unbestimmte Zeit verurteilt wurde. Er verbüßte seine Strafe in Passau.

Ludwig bedauerte zwar das Schicksal Behrs, doch demonstrierte er nach außen hin ein hartes Durchgreifen. Erst ab 1838 wurden Hafterleichterungen gewährt und 1847 wurde die Reststrafe des inzwischen 72-jährigen ausgesetzt. Erst nach Ludwigs Abdankung wurde Behr schließlich rehabilitiert und starb 1851 in Bamberg.

Stefan Schnupp