Landesarbeiterrat, 1918/19
Beschreibung
Das Spitzengremium der Arbeiterräte in Bayern wurde am 9./10. Dezember 1918 durch die Delegiertenversammlung der bayerischen Arbeiterräte gewählt. Die 50 Mitglieder, von denen zehn der Revolutionäre Arbeiterrat München bestimmt hatte, tagten nicht selbständig, sondern nur im Rahmen des Provisorischen Nationalrates (13. Dezember 1918-4. Januar 1919).
Entstehung und Zusammensetzung
Der Landesarbeiterrat war – neben dem Vollzugsrat der Arbeiterräte Bayerns – eines der beiden zentralen Organe der bayerischen Arbeiterräte in der Revolutionszeit und löste in dieser Funktion den Revolutionären Arbeiterrat ab. Er bestand aus 50 Mitgliedern, die am 10. Dezember 1918 die Delegiertentagung der bayerischen Arbeiterräte - eine Versammlung von Arbeiterräten aus ganz Bayern in am 9./10. Dezember 1918 - bestimmt hatte. Von diesen 50 durfte der Revolutionäre Arbeiterrat zehn entsenden; die Verteilung der restlichen 40 erfolgte in etwa proportional zur Bevölkerungszahl der damals acht bayerischen Regierungsbezirke.
Die Mitglieder des Landesarbeiterrats gehörten – soweit bekannt – zu gleichen Teilen der Mehrheitssozialdemokratischen Partei Deutschlands (MSPD) und der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) an. Einzige Frau im Gremium war >> (USPD, 1889-1947) vom Revolutionären Arbeiterrat. Bekanntere Mitglieder waren >> (MSPD, 1889-1967), >> (USPD, 1893-1939), >> (USPD, 1870-1919), >> (USPD, 1893-1977), >> (MSPD, 1871-1935), >> (USPD, 1879-1923) und >> (USPD, 1878-1945).
Tätigkeit und Ende
Das Gremium bildete die Vertretung der Arbeiterräte im provisorischen Nationalrat. Außer im Rahmen dieses Übergangsparlaments, das am 4. Januar 1919 zum letzten Mal tagte, trat der Landesarbeiterrat nicht in Erscheinung. Auch hier schlossen sich seine Mitglieder nicht zusammen – etwa zu einer Fraktion –, und sie wählten keinen eigenen Vorstand. Der Vollzugsrat der Arbeiterräte Bayerns war ein vom Landesarbeiterrat unabhängiges Gremium.