Kongress der bayerischen Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte, 1919

Beschreibung

Der Kongress der bayerischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte tagte zweimal in München, vom 13. bis 20. Februar 1919 und vom 25. Februar bis 8. März 1919. Nach der Ermordung Kurt Eisners (21. Februar 1919) fungierte der Rätekongress als Übergangsparlament. Weitere Tagungen kamen, obwohl angekündigt, nicht zustande.

Der erste Rätekongress (13.-20. Februar 1919)

Der erste landesweite Kongress der bayerischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, zu dem der Vollzugsrat der Arbeiterräte Bayerns eingeladen hatte, fand vom 13. bis zum 20. Februar 1919 im Deutschen Theater in statt. Die Tagung, deren Vorsitz >> (MSPD, 1889-1967) hatte, sollte vor allem dazu beitragen, die Existenz der Räte über die Einberufung des Bayerischen Landtags am 21. Februar 1919 hinaus zu sichern. In diesem Sinne beschlossen die Delegierten Richtlinien für die Verankerung der Räte in der Verfassung, die diesen eine einflussreiche, teilweise sogar dominierende Stellung im Staatsaufbau sichern sollten. Sie erhoben einen Anspruch auf umfangreiche Mitwirkungsmöglichkeiten in der Exekutive und in der Legislative. In der abschließenden Sitzung am 20. Februar 1919 sprach Ministerpräsident >> (USPD, 1867-1919) von einer "Zweiten Revolution", womit er die unblutige Verwirklichung einer sozialistischen Demokratie meinte.

Der zweite Rätekongress (25. Februar-8. März 1919)

Nach den Attentaten des 21. Februar 1919 berief der Zentralrat den Rätekongress wieder ein. Er tagte nun vom 25. Februar bis zum 8. März 1919 - ebenfalls mit Ernst Niekisch - im Sitzungssaal des Landtags. Die Zahl der Teilnehmer, die nicht alle bekannt sind, belief sich anfangs auf etwa 200. Am 27. Februar wurden 76 unberechtigte Teilnehmer ausgeschlossen; tags darauf stimmten 304 Delegierte ab.

Der Rätekongress sollte als Übergangsparlament fungieren und wählte auch eine neue Regierung unter einem Ministerpräsidenten >> (MSPD, 1853-1927). Dieses Kabinett Segitz trat sein Amt allerdings nie an, da die vorgesehenen MSPD-Minister als zuständige Volksvertretung für die Wahl der Regierung nur den Landtag und nicht den Rätekongress anerkannten. Der Rätekongress wählte ferner einen neuen Aktionsausschuss, damit auch die Spitzen der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte. Einen Antrag auf Ausrufung der Räterepublik lehnte eine Mehrheit des Rätekongresses (234 gegen 70 Stimmen) am 28. Februar 1919 ab. Dagegen billigte der Kongress eine kurze Tagung des Landtags, auf der dieser eine sozialistische Regierung wählen, ihr weitgehende Vollmachten übertragen und eine Notverfassung erlassen sollte, was dann auch geschah (Kabinett Hoffmann I).

Sowohl nach der Ausrufung der ersten als auch der zweiten kommunistischen Räterepublik wurde die Einberufung eines neuen Rätekongresses nach einer Neuwahl der Räte angekündigt. In beiden Fällen kam es nicht mehr dazu.

Bayerische Staatsbibliothek