Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Eigene Ministerien für die Angelegenheiten von Post und (Eisenbahn-)Verkehr bestanden in Bayern nur von 1904 bis 1920 und von 1946 bis 1952. Vor 1903 wechselte die Zuständigkeit für Post und Eisenbahn mehrfach zwischen verschiedenen Ministerien (Finanzen, Inneres, Handel). Seit 1872 war das Staatsministerium des Äußern und des Königlichen Hauses zuständig. Das zum 1. Januar 1904 errichtete "Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten" führte die Aufsicht über das Post- und Telegrafenwesen, den Betrieb der staatlichen Eisenbahnen und der staatlichen Bodenseeschifffahrt sowie den Ludwig-Donau-Main-Kanal und den Frankenthaler Kanal. Ferner überwachte es die Privateisenbahnen und -schifffahrt. 1917 wurde es durch die Zuweisung des Staats- und Wasserstraßenwesens, das bis dahin der Obersten Baubehörde unterstanden hatten, zum größten Staatsministerium Bayerns. Als jedoch mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 die bisherigen Reservatrechte Bayerns wegfielen, da Bahn und Post verreichlicht wurden, verlor das Verkehrsministerium wesentliche Kompetenzfelder und wurde mit Verordnung vom 7. August 1920 aufgelöst. Die Bauaufgaben kehrten zur Obersten Baubehörde zurück, weitere Restaufgaben übernahmen das Handels- und das Finanzministerium. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs 1945 erhielten vorübergehend die Länder wieder Kompetenzen für Post und Bahn. Ministerpräsident Fritz Schäffer (1888-1967, bis 1933 BVP, ab 1945 CSU) zog zu den Sitzungen des Ministerrats ab 28. Mai 1945 auch den Präsidenten der Reichbahndirektion München, Karl Rosenhaupt (1885-1952), und den Präsident der Oberpostdirektion München, Ludwig Geiger (1884-1946), hinzu. Sein Nachfolger Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980) setzte dies fort und errichtete dann mit Verordnung vom 26. Januar 1946 erneut ein "Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten", das für die Eisenbahn, die Schifffahrt sowie das Post- und Fernmeldewesen (darunter der Rundfunk) zuständig war. Auch die Bayerische Verfassung vom 2. Dezember 1946 garantierte den Bestand dieses Ressorts für "Verkehrsangelegenheiten, Post- und Telegraphenwesen". Die Einrichtung bizonaler bzw. trizonaler Leitungseinrichtungen für Post und Bahn beschnitt aber schon seit 1946 die Zuständigkeiten des neuen Ministeriums, das mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland weitgehend überflüssig wurde. Die seit 1948 geforderte Auflösung konnte aber wegen des föderalistisch motivierten Widerstands von Bayernpartei und Teilen der CSU erst zum 1. Oktober 1952 durchgesetzt werden. Die verbliebenen Kompetenzen fielen vor allem an das Wirtschaftsministerium, das in "Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr" umbenannt wurde, weitere an das Innen- und das Finanzministerium.