Staatswappen
Beschreibung
Zwischen 1806 und 1918 war das königliche Familienwappen des Hauses Wittelsbach zugleich das Staatswappen Bayerns, auf Wunsch König Ludwigs I. (1786-1868, reg. 1825-1848) seit 1835 mit den Sinnbildern der vier Volksstämme sowie den Rauten im Mittelschild für das gesamte bayerische Königreich. Es verlor mit der Revolution von 1918 seine Gültigkeit, wurde allerdings bis 1923 weiterverwendet. Bereits von der Regierung Eisner 1918 damit beauftragt, entwarf der gebürtige Düsseldorfer Graveur, Typograf und Graphiker Otto Hupp (1859-1949) ein Vier-Felder-Wappen, das die überlieferten Sinnbilder Altbayerns, Frankens, der Pfalz und Schwabens übernahm und vom Bayerischen Landtag am 18. Juli 1923 verabschiedet wurde (Gesetz vom 20. Juli 1923, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, 27. November 1923, 377). Die frühere Königskrone deutete Hupp zu einer "Volkskrone" als Zeichen der Volkssouveränität um. Das Staatswappen wurde bis 1936 verwendet (Verordnung über die Gestaltung der Hoheitszeichen des Reichs, Reichsgesetzblatt, 7. März 1936). Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt der Freistaat mit dem "Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern" vom 5. Juni 1950 ein neues Staatswappen (GVBl 2. November 1950, 207, rückwirkend zum 8. Dezember 1946 in Kraft getreten). Den Entwurf, nun erneut samt Rauten im Mittelschild, lieferte der gebürtige Stuttgarter Graphiker Eduard Ege (1893-1978) bereits 1945 in Anlehnung an die Vorbilder von 1835 und 1923.