Nationalsozialistischer Deutscher Arbeiterverein e.V. (NSDAV), 1920-1923/1925-1935

Beschreibung

Mit der Gründung des "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitervereins e. V." erhielt die NSDAP 1920 den Status einer juristischen Person. Im Juli 1921 wurde Adolf Hitler (1889-1945) erster Vorsitzender. Mit dem Verbot der Partei nach dem Hitlerputsch wurde auch der Verein aufgelöst. 1925 wurde er erneut gegründet und 1935 endgültig aufgelöst, da die Partei nun den Vorzugsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhielt.

Gründung

Am 24. Februar 1920 wurde die "Deutsche Arbeiterpartei" (DAP) in "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" (NSDAP) umbenannt. Am 30. September 1920 fand in ihrem Geschäftszimmer im Sterneckerbräu (Tal 54) in eine Sitzung sämtlicher Vorstandsmitglieder und einiger besonders hinzugezogener Parteimitglieder zur Beschlussfassung über die Gründung eines "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitervereins e. V." statt. Anwesend waren: der erste Vorsitzende >> (1884-1942), der zweite Vorsitzende >> (geb. 1877), die Kaufleute >> (geb. 1875) und >> (geb. 1893), die Schlosser >> (geb. 1891, Kassierer) und >> (Versammlungsobmann) sowie F. Kurz. Drexler begründete das Vorgehen damit, dass die Partei einen Rechtstitel benötige, um den Charakter einer juristischen Person zu bekommen. Wahrscheinlich hielt er die Vereinsgründung auch wegen der geplanten Übernahme des "Völkischen Beobachters" für erforderlich. Sämtliche Anwesende stimmten zu und nahmen die Satzung an.

Satzung

Als Sitz des Vereins wurde München bestimmt. Wesentliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft war die "arische" Abstammung. Der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder konnten eine Mitgliederversammlung einberufen, vor der der Tätigkeits- und Rechnungsbericht abzulegen war. Da >> (1889-1945) damals noch nicht im Vorstand war, war die Satzung nicht von ihm unterschrieben.

Die Versammlung wählte einen sechsköpfigen Vorstand. Der erste Vorsitzende war gesetzlicher Vertreter des Vereins, hatte aber keine alleinige Führungs- und Entscheidungsgewalt. Er musste zustimmen, falls der Vorstand weitere Personen für besondere Aufgaben hinzuziehen wollte.

Der offizielle Registergerichtseintrag datierte vom 12. Oktober 1920. Am 21. Januar 1921 genehmigte eine von Hitler geleitete ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins im Hofbräuhausfestsaal die Satzung. Zusätzlich wurde ein Punkt eingefügt, wonach alle Führungspositionen der Partei Ehrenämter zu sein hatten, um Abhängigkeiten von "kapitalistischen Gruppen" zu vermeiden. Die idealistische Norm stellte sich in der Praxis schon bald als unerfüllbar heraus. Als erster Vorsitzender wurde Anton Drexler wiedergewählt.

Die Wahl Hitlers zum Vereinsvorsitzenden

Nach Hitlers Parteiaustritt im Juli 1921, der die Kapitulation des alten Vorstandes und seinen Wiedereintritt in den Verein zur Folge hatte, wurde er in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Juli 1921 zum ersten Vorsitzenden gewählt. Drexler wurde auf Lebenszeit zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Die neu beschlossene Satzung hatte Hitler selbst festgelegt. Danach war der erste Vorsitzende für die Führung des Gesamtvereins verantwortlich. In dieser Eigenschaft übernahm er auch sämtliche Anteile des "Völkischen Beobachters". Die Hauptparteileitung war dem ersten Vorsitzenden untergeordnet, der nur gegenüber der Mitgliederversammlung verantwortlich war. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Ausschuss war mit der Hauptparteileitung identisch - den ersten Vorsitzenden ausgenommen, der ihm nicht angehörte. Der Ausschuss oder ein Zehntel der Mitglieder konnten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die den ersten Vorsitzenden zur Rechenschaft ziehen konnte. Dieser hatte seinerseits das Recht, einen Aktionsausschuss zu bilden, dem neben ihm drei Mitglieder angehörten.

Satzungsänderungen und Löschung des Vereins nach dem Verbot der Partei

Eine ordentliche Mitgliederversammlung vom 30. Januar 1922 nahm noch einige Ergänzungen und Änderungen der Satzung vor. Sie wurde am 9. März 1922 dem Registergericht vorgelegt und blieb bis zum 9. November 1923 in Kraft. An diesem Tag verbot Generalstaatskommissar >> (BVP, 1862-1934) die NSDAP. Nach einer Verfügung vom 15. Dezember 1923 fiel auch der Verein unter dieses Verbot. Am 10. Januar 1924 wurde er im Vereinsregister gelöscht.

Neugründung und Ende des Vereins

Mit der Neugründung der Partei am 27. Februar 1925 wurde auch der Verein wieder gebildet. Die Geschäftsanteile an der Firma "Franz Eher Nachf. GmbH" waren erneut in seinem Besitz. Die Gründungsversammlung fand am 21. August 1925 statt. Die neue Satzung unterstrich noch einmal die Unabänderlichkeit des Parteiprogramms, allerdings fehlte nun der Passus über das Verbot von Berufsfunktionären. Am 22. Mai 1926 wurde die Satzung erneut geändert und unter anderem die Umstände, unter denen Mitglieder ausgeschlossen werden konnten, detailliert geregelt. Am 16. September 1931 ermächtigte Hitler den Reichsschatzmeister des Vereins, >> (1875-1947), ihn in allen Vermögensangelegenheiten zu vertreten.

Die "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung von Partei und Staat" vom 29. März 1935 bestimmte, dass der Verein im Register zu löschen sei. Sein Vermögen wurde Eigentum der NSDAP, die nun eine Körperschaft des öffentlichen Rechts war.

Bayerische Staatsbibliothek