Mainz, Erzbistum: Sprengel und Verwaltung
Beschreibung
Der Sprengel des bis in die Antike zurückreichenden Bistums konstituierte sich bis ins 8. Jahrhundert. Seine schlauchförmige, weit nach Thüringen reichende Gestalt erhielt er, als die beiden kurzlebigen, 742 gegründeten Bistümer Büraburg und Erfurt aufgehoben wurden. Im Raum des heutigen Bayern gehörte das westliche Unterfranken um Aschaffenburg zu Mainz. Um 780/82 wurde Mainz Erzbistum und damit Sitz einer ausgedehnten, bis 1801/03 bestehenden Kirchenprovinz. Bei der Verwaltung unterstützten den Erzbischof bis ins 12. Jahrhundert Chorbischöfe. An ihre Stelle traten ab dem 12. Jahrhundert 18 regionale Archidikonate, die dem Domkapitel bzw. verschiedenen Kollegiatstiften zugeordnet waren. Im 16. Jahrhundert wurde der Einfluss der Archidiakone massiv beschnitten, während die Bedeutung der schon im 14. Jahrhundert eingerichteten erzbischöflichen Kommissariate zunahm. Auf der Leitungsebene unterstützten den Erzbischof seit dem 14. Jahrhundert Generalvikare und Weihbischöfe, wobei wegen des großen Sprengels stets zwei Weihbischöfe mit Sitz in Mainz und Erfurt bestellt waren. Relativ spät, nämlich erst 1651/58, wurde die geistliche Verwaltung endgültig von der des Erzstifts geschieden und als eigene Behörde das Generalvikariat eingerichtet. 1801/14 ging das vorübergehend nach Regensburg transferierte Erzbistum unter.
Mainz in römischer und fränkischer Zeit
Im römischen Mainz, zunächst militärischer Hauptstützpunkt und dann als Hauptstadt der Provinz Germania superior Verwaltungs-, Gewerbe- und Handelszentrum, dürften ab dem 2. Jahrhundert Christen gelebt haben. Spätestens ab Mitte des 4. Jahrhunderts stand ein Bischof an der Spitze der christlichen Gemeinde. Diese geriet im Zuge der Völkerwanderung mit dem Zusammenbruch der römischen Provinzen an der Rheingrenze 454 in historisches Dunkel, verfiel aber nicht ganz.
Noch im 5. Jahrhundert wurden die Stadt Mainz und das Umland fränkisch. Ab Mitte des 6. Jahrhunderts wurde unter dem galloromanischen Bischof Sidonius (gest. 580) christliches Leben wieder lebendig. Mainz blieb Bischofsstadt. Auch formierte sich der Bistumssprengel. Linksrheinisch grenzte er sich im Westen auf der Linie Niederheimbach (Rhein), Kirchberg (Hunsrück), Kirn (Nahe) und Glan aufwärts bis Remigiusberg südlich von Kaiserslautern gegen die Bistümer Trier und Metz ab. Von dort in nordöstlicher Richtung bis unterhalb Oppenheim verlief die Grenze zum Bistum Worms. Diese linksrheinische Grenzziehung des Bistums Mainz blieb fast unverändert bis 1802 bestehen.
Mit der fränkischen Landnahme drang das Bistum weit in den rechtsrheinischen Raum vor. Seit dem 8. Jahrhundert gehörten die Siedlungsgebiete der Franken mainaufwärts bis und und weiter bis in den Taubergrund zum Sprengel des Mainzer Bischofs. In Nilkheim, heute Stadtteil von Aschaffenburg, wurde mit großer Wahrscheinlichkeit um 711/717 vom Mainzer Bischof eine Kirche zu Ehren des hl. Dionysius und seiner Gefährten geweiht. Auch die Gebiete der Hessen und Thüringer galten als dem Mainzer Bistum unterstellt.
Erzbischof Bonifatius als Kirchenorganisator
Durch die kirchenorganisatorischen Maßnahmen von >> (gest. 754) drohten diese Gebiete dem Bistum Mainz verloren zu gehen. Denn als vom Papst beauftragter Kirchenorganisator errichtete er 742 die Bistümer , Erfurt (Thüringen) und Büraburg bei Fritzlar (Hessen). Von den drei Sprengeln erwies sich nur das Bistum Würzburg als lebensfähig. Spätestens unter Erzbischof Lul (reg. 754–786), dem Nachfolger des auf seiner letzten Missionsreise von den Friesen erschlagenen Bonifatius, wurden daher die Bistümer Büraburg und Erfurt wieder aufgehoben und endgültig dem Bistum Mainz eingegliedert. Damit formte sich ein sich schlauchartig nach Norden und Osten erstreckender Kirchensprengel.
Umfang des Mainzer Sprengels
Mit der Eroberung und Missionierung der Sachsen durch Kaiser >> (reg. 768-814, als Kaiser ab 800) dehnte sich das Bistum Mainz noch weiter nach Norden aus. 804 erstreckte es sich bis zu einer Grenze, die südlich von Gandersheim zwischen Weser und Oker verlief. Rechtsrheinisch reichte das Bistum im Westen bis an die obere Sieg, im Osten bis zur Saale und Unstrut, im Süden bis an den Neckar und die Jagst. Dieses flächenmäßig so weit ausholende Bistum stellte besondere organisatorische Anforderungen. Die im Frühmittelalter etablierten Mainzer Diözesangrenzen bestanden trotz der konfessionellen Veränderungen durch Reformation und Kirchenspaltung im 16. Jahrhundert fast unverändert bis zur Auflösung des Erzbistums durch die Festlegungen des 1801 zwischen Papst >> (reg. 1800-1823) und >> (1769-1821) geschlossenen Konkordats, die Gründung eines linksrheinischen französischen Bistums Mainz 1802 und die Säkularisation 1803.
Die einzige nennenswerte Grenzkorrektur nahm 1656 Kurfürst >> , Fürstbischof von Würzburg (reg. 1642-1673) und Erzbischof von Mainz (reg. 1647-1673), zwischen den Bistümern Mainz und Würzburg vor, mit der Angleichung der kirchlichen und der weltlichen Zugehörigkeit verschiedener Pfarreien im Mainzer Oberstift sowie rechts und links der Tauber. Das im Einflussbereich der Mainzer Erzbischöfe liegende grenznahe geistliche Territorium der Fürstäbte von Fulda vermochte sich über die Jahrhunderte hinweg Mainzer bischöflichen Jurisdiktionsansprüchen zu entziehen. Endgültig gelang das mit der Erhebung Fuldas zum Bistum 1752.
Die Mainzer Kirchenprovinz
780/82 wurde Mainz noch vor Trier und Köln Erzbistum. Zu den ersten Suffraganbistümern der neuen Kirchenprovinz gehörten Worms, Speyer, Würzburg und Eichstätt. Im 9. Jahrhundert kamen die Bistümer Konstanz, Straßburg, Verden, Hildesheim, Halberstadt und Paderborn sowie Augsburg und Chur hinzu. Von ihrer Gründung im 10. Jahrhundert bis 1344 unterstanden die böhmisch-mährischen Bistümer Prag und Olmütz ebenfalls dem Mainzer Metropoliten. Diesem kam bis dahin auch das Recht der Krönung des böhmischen Königs zu.
Das 1007 errichtete Bistum Bamberg unterstand nur kurze Zeit der Kirchenprovinz Mainz. Die dem neuen Bistum bald nach seiner Gründung von Rom zugesprochene exemte Stellung wurde 1053 noch dadurch verstärkt, dass Papst >> (reg. 1049-1054) dem Bischof von als Zeichen erzbischöflicher Würde das Pallium verlieh. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erreichte Bamberg endgültig eine von der Kirchenprovinz Mainz unabhängige Stellung. Dennoch blieb Mainz die nach Rom größte Kirchenprovinz der lateinischen Kirche. Trotz des Verlustes auch der Suffraganbistümer Verden und Halberstadt im Zuge der Reformation und durch die Festlegungen beim Westfälischen Frieden 1648 hielt die Kirchenprovinz diese Position bis 1801/03, zumal die im 18. Jahrhundert errichteten Bistümer Fulda und Corvey neu hinzu kamen.
Bischöfliche Organe
Das kirchliche und geistliche Zentrum des Bistums und Ort vieler Synoden und Reichskonzilien war vom 8. bis ins späte 10. Jahrhundert die Benediktinerabtei St. Alban oberhalb der Stadt Mainz. Das endete, als Erzbischof >> (reg. 975–1011) den Mainzer Dom als neue Mitte seines Sprengels errichten ließ. Bis zu dieser Zeit waren Klöster zusätzlich zu den Urpfarreien und Eigenkirchen herausgehobene Stätten der kirchlichen und seelsorglichen Infrastruktur. Ab der Jahrtausendwende kamen vermehrt Kollegiatstifte hinzu. Der große Prozess der Gründung von vielen neuen Pfarreien setzte seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert ein. Am Ende des Mittelalters betrug ihre Zahl über 2.700.
Bischöfliche Organe für die Aufsicht, Rechtsprechung und Gesetzgebung im Sprengel waren Visitationen und die im Frühjahr und Herbst durchgeführten Diözesansynoden. Weitere wichtige Stützen des Bischofs für die kirchliche Leitung, die Weihefunktionen und die Verwaltung des Bistums waren bis ins 12. Jahrhundert von ihm beauftragte Chorbischöfe und Sendgerichte. Ab dem ausgehenden 12. Jahrhundert übernahmen vom Bischof beauftragte Richter die Rechtsprechung; von einem bischöflichen Gericht als Institution kann seit 1209 gesprochen werden.
Das Domkapitel
Im Dienst des Bischofs und der Liturgie stand auch die Gruppe der Kleriker an der Bischofskirche. Aus diesem Domstift St. Martin formierte sich das Domkapitel, dem ab dem 12. Jahrhundert das alleinige Recht der Wahl des Erzbischofs zukam. Bereits um die Mitte des 13. Jahrhunderts besaß es korporative Selbständigkeit. Auf 24 Stellen begrenzt, darin einbezogen die Dignitäre Propst, Dekan, Kustos, Scholaster und Kantor, entwickelte sich das später gänzlich dem Adel vorbehaltene Domkapitel zum vornehmsten Kollegium des Bistums mit vielen Privilegien und hohem kirchlichen und politischen Einfluss. Ab dem 16. Jahrhundert entstammten die Mitglieder des Mainzer Domkapitels fast ausschließlich dem reichsritterschaftlichen Stiftsadel.
Archidiakone, Kommissariate und Landkapitel
Ab dem 12. Jahrhundert bildete sich das Mainzer Archidiakonatssystem der jüngeren Ordnung heraus. Es teilte leitungs- und verwaltungsmäßig das Bistum in schließlich 18 Archidiakonate. An der Spitze eines jeden Archidiakonats stand der Propst eines Stiftes. Mit dem Dompropst und den Pröpsten von St. Stephan, Mariagreden, St. Johann, St. Peter, St. Mauritius, St. Viktor und Heilig Kreuz stellte Mainz mit acht Archidiakonen die größte Gruppe. Vorsteher der übrigen Archidiakonate waren die Pröpste von Frankfurt St. Bartholomäus, Aschaffenburg, Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis, Hessen), Erfurt St. Marien und St. Severi (Thüringen), Jechaburg (Stadt Sondershausen, Kyffhäuserkreis, Thüringen), Dorla (Oberdorla, Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen), Heiligenstadt (Lkr. Eichsfeld, Thüringen), Nörten (Lkr. Northeim, Niedersachsen) und Einbeck (Lkr. Northeim, Niedersachsen). Eine Sonderstellung hatte das domstiftische Bingen/Rhein. Ab dem 13. Jahrhundert ist der Offizial als der ständige Gehilfe und Stellvertreter des mit vielen Befugnissen ausgestatteten Archidiakons nachweisbar.
Unterteilt waren die mit einem eigenen Leitungs- und Verwaltungsapparat ausgestatteten Archidiakonate in Archipresbyterate (Dekanate) mit je einer Anzahl von Presbyteraten (Pfarreien) und ihren Filialen. Im 14. Jahrhundert bildeten sich als erzbischöfliche Amtsträger neben dem Generalvikar erzbischöfliche Kommissare heraus, zuständig für den Bereich der in Erfurt, Heiligenstadt, Göttigen, Amöneburg, Fritzlar, Aschaffenburg und Mainz errichteten Kommissariate. Das mittelalterliche Archidiakonatssystem schwand im Bistum Mainz in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Den Archidiakonen verblieb lediglich der Titel. Dagegen behaupteten sich die Dekane. 1650 wurden die erzbischöflichen Landdechaneien bzw. die Landkapitel neu organisiert. 1788 zählte das Bistum 25 Landkapitel, davon zehn im Eichsfelder Staat. Wie die Stadtpfarreien etwa in Mainz mit zwölf und Erfurt mit acht bzw. mit Einschluss von Witterba, Melchendorf und Hochheim elf Pfarreien und der zahlreiche Stiftsklerus unterstanden sie dem Generalvikariat in Mainz. Als Mittelinstanz zwischen den Landkapiteln und dem Generalvikariat fungierten die vier erzbischöflichen geistlichen Kommissariate in Amöneburg, Aschaffenburg, Fritzlar und Heiligenstadt. Das Erzbischöflich Geistliche Gericht in Erfurt mit einem Präses, dem Siegler und Assessoren besaß eine Sonderstellung.
Generalvikar und Weihbischöfe
Die im 14. Jahrhundert einsetzende Berufung und Ernennung neuer erzbischöflicher Amtsträger, geistlicher Räte und Richter durch den Erzbischof waren Maßnahmen gegen die Autonomietendenzen und zu hohen Machtbefugnisse der Archidiakone. Eine herausgehobene Position nahm jetzt der Generalvikar als Beauftragter und Stellvertreter des Bischofs ein. Mehr und mehr begann auch der Aufbau eines von Mainz aus zentral gelenkten geistlichen Verwaltungsapparates. Auch traten an die Stelle der sporadisch zu Pontifikalhandlungen herbeigerufenen Bischöfe anderer Diözesen die fester etablierten Weihbischöfe der neueren Ordnung. Sie wurden vom Erzbischof benannt, vom Papst providiert, auf den Titel eines untergegangenen Bistums "im Land der Heiden" geweiht und für bischöfliche Weihehandlungen im Bistum bestimmt. Wegen seiner Größe hatte Mainz als einziges Bistum des Reiches ab dem 14. Jahrhundert stets zwei Weihbischöfe, den einen mit Sitz in Mainz ("in partibus Rheni") und den anderen mit Sitz in Erfurt ("in partibus Thuringiae, Hassiae et Saxoniae"). Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts war der Weihbischof mit Sitz in Mainz neben seiner Funktion als "vicarius generalis in pontificalibus" zugleich auch als Vertreter des stets aus dem adeligen Domkapitel berufenen Generalvikars der Provikar "in spiritualibus".
Die Zeit der Reformation
Spätestens 1525 ließ sich die konfessionelle Spaltung im Deutschen Reich kaum noch aufhalten. Zu den ersten großen Territorien, die sich der Reformation anschlossen und sich damit aus der bischöflichen Jurisdiktion lösten, waren die Landgrafschaft Hessen und das Kurfürstentum Sachsen - beides Gebiete, die weithin innerhalb der Erzdiözese Mainz lagen. Durch diese spätestens 1528 vollzogene Einführung der Reformation verlor das Bistum Mainz Hunderte von Pfarreien und Klöstern. Allein im Bereich der Wetterau waren es etwa 90 Kirchspiele. Insgesamt verlor das Erzbistum Mainz durch die Reformation rund 700 Pfarreien und ungefähr 300 von zuvor etwa 370 Klöstern.
Zur Zeit des Reichsreligionsfriedens von 1555 war das Bistum fast nur noch auf den Bereich des Mainzer Erzstifts und wenige katholische Territorien beschränkt. Im gleichen Jahr konnte sich bei der Mainzer Erzbischofswahl >> (reg. 1555-1582) nur äußerst knapp gegen den der Reformation nahestehenden Reichard von Simmern (1521-1598) durchsetzen. Mit Erzbischof Daniel begann wieder eine Phase der Rekatholisierung. Er setzte Reformbeschlüsse des Konzils von Trient (1545-1562) um, holte 1561 Jesuiten in das Erzbistum, band 1574 das Eichsfeld wieder fest an das Erzstift Mainz und leitete dessen Rekatholisierung ein. Ähnlich war es mit den Grafschaften Rieneck und Königstein, die 1559 bzw. 1581 als erledigte Mainzer Lehen zurückfielen. Die Stadt Orb (Main-Kinzig-Kreis, Hessen) und die Bergstraße mit dem Amt Starkenburg (Hessen) und den Städten Bensheim und Heppenheim (beide Lkr. Bergstraße, Hessen), verpfändet während der Stiftsfehde, kamen durch Einlösung ebenfalls an Kurmainz zurück und wurden wieder katholisch.
Vor allem in der Pfalz und in der Vorderen Grafschaft Sponheim aber auch in Teilen von Nassau-Siegen entstanden im 17. und 18. Jahrhundert wieder eine größere Anzahl katholischer Pfarreien. Die konfessionelle Aufteilung der früh mehrheitlich protestantischen Stadt Erfurt war schon bald nach Beginn der Reformation vertraglich mit dem Erzbischof von Mainz festgelegt worden. Keine Änderung brachte diesbezüglich die militärische "Reduktion" von 1664, die Erfurt territorial wieder fest an Kurmainz band.
Die Neustrukturierung der kirchlichen Behörden
Eine umfassende Reform der kirchlichen Behörden nahm 1651/58 Erzbischof Johann Philipp von Schönborn vor. Verbunden war damit die nach und nach vollzogene endgültige Trennung der Behörden für die weltlichen und die geistlichen Sachen. Die höchste Instanz für die kirchlichen und geistlichen Sachen war jetzt das neu strukturierte erzbischöfliche Generalvikariat. Zu ihm gehörten der immer aus dem Domkapitel kommende Generalvikar, der Mainzer Weihbischof als Provikar, der mit vielen Aufgaben betraute Siegler, der Fiskal, der Erste Sekretär, ein Prokurator, ein Archivar, Registratoren, Assessoren und Bedienstete. Vom Generalvikariat getrennt war jetzt das erzbischöfliche Protonotariat als geistliches Richterkollegium mit dem Protonotar, dem Offizial, dem Siegler und Konsultoren.
Zu den herausragenden Leistungen des Pontifikats von Erzbischof Johann Philipp von Schönborn gehört die endgültige Durchführung des Konzils von Trient. Darunter fallen die "Ernewerte Kirchen-Ordnung" von 1670 für seine drei Bistümer Mainz, Würzburg und Worms, das bis 1950 gültig gebliebene Mainzer Rituale von 1671 und die 1662 erfolgte Eröffnung des Mainzer Priesterseminars, dessen Leitung er dem von >> (1613-1658, gest. als Pfarrer von Bingen) gegründeten "Institut der in Gemeinschaft lebenden Weltpriester" (Bartholomäer) übertrug. Seit 1654 leitete das "Institut" bereits das von Erzbischof Johann Philipp in Würzburg gegründete Priesterseminar.
Zerfall von Erzbistum und Erzstift 1801/03
Das Ende des Erzbistums Mainz kam rasch und unvermutet. 1792 hatte die Domstadt vor den französischen Revolutionstruppen kapitulieren müssen. 1793 wurde mit der Hauptstadt Mainz als erste deutsche Republik der "Rheinisch-Deutsche-Freistaat" errichtet. Als noch im gleichen Jahr die französischen Besatzungstruppen abrücken mussten und die alte Ordnung wieder hergestellt war, schien das Erzbistum gesichert. Dass dem nicht so war, zeigte sich 1797. Aufgrund der Friedensabkommen mit Preußen und Österreich 1795 in Basel und 1797 in Formio besetzte Frankreich 1797 die linksrheinischen Gebiete und teilte sie 1798 in vier Departements, darunter das Departement Mont Tonnère (Donnersberg) mit der Hauptstadt Mainz. Berechtigt durch das Konkordat 1801 mit Papst Pius VII., errichtete Napoleon 1802 aus den linksrheinischen Teilen der alten Bistümer Mainz, Worms, Speyer und Teilen von Metz das französische Bistum Mainz und besetzte es mit dem aus dem Elsass stammenden Bischof >> (1802-1818). Im gleichen Jahr 1802 starb in Aschaffenburg Erzbischof >> (1774-1802). Zuvor hatte er resigniert und seine Ämter dem erzbischöflichen Koadjutor >> (gest. 1817) übertragen. 1803 verfügte der Reichsdeputationshauptschluss in § 25 die Verlegung des Heiligen Stuhles von Mainz auf die Domkirche zu Regensburg. 1805 wurde die Translation vom Papst legitimiert.
Das Generalvikariat in Aschaffenburg im für das Karl Theodor von Dalberg vorbehaltenen Fürstentum Aschaffenburg bzw. ab 1810 im Großherzogtum Frankfurt wahrte noch bis 1814 die letzten Reste des Erzbistums Mainz. Dann endete für immer dessen mehr als tausendjährige Geschichte. Mit dem Sturz Napoleons und dem Pariser Friedensvertrag von 1814 löste sich auch das französische Bistum Mainz auf. Es vergingen Jahre, bis nach langen und zähen Verhandlungen zwischen den neuen Regierungen und dem Heiligen Stuhl von Rom das heutige Bistum Mainz, damals deckungsgleich mit dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt, durch die Päpstliche Zirkumskriptionsbulle "Provida solersque" von 1821 errichtet und mit der Bulle "Ad dominici gregis custodiam" von 1827 endgültig festgeschrieben wurde. Es dauerte weitere drei Jahre, bis mit >> (reg. 1830-1834) der erste Bischof des neuen Bistums den Heiligen Stuhl von Mainz bestieg.
Generalvikare des Erzbistums Mainz
AmtszeitNameLebensdatenBemerkungen1647-1669 >> 1669-1680 Bischof von Wien1669-1678 >> 1679-1704 >> 1704-1717Friedrich Wilhelm von Bicken1717-1735Wilderich Marsilius von Hoheneck1735-1743 >> 1743-1746Johann Philipp Anton von Franckenstein1746-1763Georg Adam von Fechenbach1763-1767Karl Franz Johann Philipp Valentin von Franckenstein1767-1771Karl Friedrich Damian Joseph Ferdinand von Dalberg1771Karl Theodor von Dalberg1771-1774/75Damian Friedrich Philipp Karl von der Leyen-Hohengeroldseck1775-1790Marian Joseph Philipp Anton Schütz von Holzhausen1790-1801Joseph Casimir Karl von Redwitz
Vor 1647 sind Mainzer Generalvikare nur punktuell bekannt. Die weiteren Angaben basieren auf Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 3. Band: 1648-1803, Berlin 1990.
Weihbischöfe des Erzbistums Mainz
Zusammenstellung: Friedhelm Jürgensmeier
a) Vorläufer
AmtszeitNameLebensdatenBemerkungenJahresangaben von belegten Aktivitäten (erste und letzte)Bischöfe, die im Erzbistum Mainz von Zeit zu Zeit weihbischöfliche Handlungen vornehmenNicht immer ist erkennbar, ob für Weihehandlungen in partibus Rheni oder in partibus Thuringiae herangezogen1197. 1199Helmbert OPraemBi von Havelberg 1214. 1220Sigebodo von Stendal OPraemBi von Havelberg 1249. 1259Arnold OCistBi von Selonien (Livland)1248. 1271Theoderich/Dietrich OFMBi von Wierland (Estland)1273. 1299 >> (Proditz) OESAEp. tit. Buduensis1276-1295 >> OTBi von Samland (Litauen)1273. 1279Johannes OTBi von Litauen 1307. 1311 >> Bi von Würzburg 1301. 1316-1320Siegfried von GelnhausenBi von ChurTitularbischöfe, die vom Mainzer Erzbischof zu Weihehandlungen herangezogen werdenAllmählich beginnt die Reihe der Weihbischöfe jüngerer Art; sie sind zunächst noch öfters in mehreren Bistümern tätig1310Jacobus OESAEp. tit. Panadensis1312. 1316Johannes Messerer OESAEp. tit. Lavacensis (Lavata)1319. 1323Diethmar OCistEp. tit. Gabulensis1328. 1330Hartung OMelEp. tit. Macrehensis (Makri)1338. 1349Heinrich von Apolda OFMEp. tit. Lavacensis1341. 1355Rudolphus OTEp. tit. Salonensis1354Johannes de Siberg OCistEp. tit. Scopiensis1375. 1385Johannes vom KaiserstuhlEp. tit. Hipponensis1384Theoderich de Indagine OESAEp. tit. Ruthenensis1389. 1392HermannEp. tit. Scopiensis1392. 1399Friedrich von Mülhausen OESABi von Toul; 1399 Ep. tit. Acconensis1396. 1406Konrad Linden OPEp. tit. Christionopolis1405Johannes de Robern OCistEp. tit. Samaritanus1410WilhelmEp. tit. Ascalonensis1415-1417Gerhard OSB EberbachEp. tit. Christionopolis1405. 1450Hermann OFMEp. tit. AcconensisEtwa ab hier lässt sich von Mainzer Weihbischöfen sprechen1422.1447Johannes de ReifferscheidEp. tit. Cyrenensis1447-1455Siegfried Piscator OPEp. tit. Cyrenensis1456-1460Heinrich Hopfgarten OESAEp. tit. Rossensis1460-1473Sigfried Piscator OPEp. tit. Cyrenensis1474-1475Dionysius Part OPEp. tit. Cyrenensis1476-1480 >> OCarmEp. tit. Cyrenensis1480-1486Berthold von Oberg OPEp. tit. Panadensis1480JohannesEp. tit. Redostenensis1486-1493 >> OPEp. tit. Venecompensis1494-1502Erhard von Redwitz OCistgest. 1502Ep. tit. Venecompensis1502-1510 >> Ep. tit. Venecompensis1511-1537Johannes MünsterEp. tit. Venecompensis1538-1550 >> Ep. tit. Sidonensis1550-1551Georg Neumann/Neandergest. 1551Ep. tit. Sidonensis1551-1561Balthasar Fannemann OPgest. 1561Ep. tit. Missinensis1563-1569 >> OPEp. tit. Missinensis1570-1622 >> Ep. tit. Missinensis1623-1632, 1636-1644Ambrosius SeibaeusEp. tit. Mysiensis1648-1674 >> OESAEp. tit. Ascalonensis1658-1670Peter van WalenburchEp. tit. Mysiensis1676-1679 >> Ep. tit. Diocletianensis1681-1703 >> Ep. tit. Coronensis1703-1727 >> Ep. tit. Mallensis1728-1733Caspar Adolph SchnernauerEp. tit. Aradensis1733-1769 >> Ep. tit. Capharnensis1769-1777 >> Ep. tit. Domitiopolitanus1778-1782August Franz von StraußEp. tit. Samarensis1783-1806 >> Ep. tit. Aulonensis
b) Weihbischöfe in partibus Thuringiae (Sitz Erfurt)
AmtszeitNameLebensdatenBemerkungenSporadische JahresangabenBischöfe, die im Erzbistum Mainz von Zeit zu Zeit weihbischöfliche Handlungen vornehmenNicht immer ist erkennbar, ob für Weihehandlungen in partibus Rheni oder in partibus Thuringiae herangezogen1196Helmbert OPraemBi von Havelberg 1217. 1219Sigebodo von Stendal OPraemBi von Havelberg 1223. 1244Wilhelm OPraemBi von Havelberg 1216. 1229 >> Bi von Üxküll/Riga 1267. 1276Theoderich/Dietrich OFMBi von Wierland (Estland)1276- 1295 >> OTBi von Samland1275. 1279Johannes OTBi von Litauen 1298Heinrich FlemingBi von Ermland1307-1311 >> Bi von Würzburg1301. 1316-1320Siegfried von GelnhausenBi von ChurTitularbischöfe, die vom Mainzer Erzbischof zu Weihehandlungen herangezogen werdenAllmählich beginnt die Reihe der Weihbischöfe jüngerer Art; sie sind zunächst noch öfters in mehreren Bistümern tätig1312. 1316Johannes Messerer OESAgest. 1316Ep. tit. Lavacensis (Lavata)1313. 1323Ludwig OESAgest. 1323Ep. tit. Marrionensis1316. 1331Diethmar OCistEp. tit. Gabulensis1335HermannEp. tit. Belvilonensis1338. 1370Albert von Beichlingen OFMEp. tit. Hippusensis1356. 1370Rudolf aus Stolberg OP Ep. tit. Constantianensis1385Theoderich de Indagine OESAEp. tit. Ruthenensis1389. 1392HermannEp. tit. Scopiensis1399Johannes OPEp. tit. Taurisiensis1406. 1415Johannes de Korbecke OPEp. tit. Citrensis1420-1427Heinrich Everwein OFMEp. tit. Adrimitanensis 1432. 1433.Nikolaus von Wiltberg OPEp. tit. Varnensis Ab etwa hier genauere Angaben über die Zeit als Weihbischöfe im Erzbistum Mainz möglichEtwa ab hier lässt sich von Mainzer Weihbischöfen sprechen1435. 1438-1444Herrmann von Gehrden, OPEp. tit. Citrensis 1466-1489Johannes Schulte OESAgest. 1489Ep. tit. Syronensis1468-um 1478, 1486-1489Berthold von Oberg OPEp. tit. Panadensis1490-1498Georg Fabri/Schmied OPEp. tit. Bersabeensis1498-1508Johannes BonemilchEp. tit. Sidonensis1509-1524, um 1527-1532Paul HuthenEp. tit. Ascalonensis1534Maternus PistorEp. tit. Ascalonensis1551-1568Wolfgang WestermeyerEp. tit. Ascalonensis1578-1587 >> Ep. tit. Ascalonensis1587-1607Stephan WeberEp. tit. Mysiensis/Missiensis1607-1608 >> OSBEp. tit. Ascalonensis1610-1611Cornelius GobeliusEp. tit. Ascalonensis1616-1633 >> Ep. tit. Ascalonensis1634-1638/1674 >> OESAEp. tit. Ascalonensis1655-1657 >> Ep. tit. Mysiensis1674-1676Johannes BrassertEp. tit. Dauliensis/Davalensis1676-1679 >> Ep. tit. Diocletianensis1680-1694 >> Ep. tit. Uticensis1695-1717Johann Jakob SenfftEp. tit. Verensis1718-1725 >> Ep. tit. Metellopolitanus1726-1747 >> Ep. tit. Anemuriensis1748-1769Johann Friedrich von LasserEp. tit. Lycopoliensis1769-1791Johann Georg Joseph von EckardtEp. tit. Joppensis1792-1807Johann Maximilian von HaunoldEp. tit. Emmausiensis