Kempten, Fürstabtei: Politische Geschichte (Spätmittelalter)
Beschreibung
Das Benediktinerkloster Kempten konnte im 13. und 14. Jahrhundert, engültig 1353, vom Reich die Vogteirechte erwerben. Der Abt beanspruchte seit 1212 den Titel eines Reichsfürsten, was aber erst Mitte des 14. Jahrhunderts allgemeine Akzeptanz fand. Im Rahmen der 1213 erworbenen Grafschaft Kempten gelang es den Fürstäbten im 15. Jahrhundert, ein geschlossenes Territorium aufzubauen. Dazu kauften sie adelige Güter im Grafschaftsbereich auf und intensivierten die Leibherrschaft über ihre Untertanen. Folge war ein Bauernaufstand 1491/92. Nur die Stadt Kempten konnte sich dem Zugriff entziehen (endgültig 1494). Auseinandersetzungen mit dem Bischof von Konstanz über die kirchenrechtliche Stellung der Abtei, die 1382 begannen, beendete die päpstliche Exemtion im Jahr 1483. Die Ordensreformen des 15. Jahrhunderts erfassten das Stift nicht.
Vom Königskloster zum Reichsfürstentum
Die Benediktinerabtei entwickelte sich aus einer um 752 entstandenen Niederlassung St. Galler Mönche. Dem Abt verlieh König >> (reg. 1211-1250) 1213 die Grafschaftsrechte innerhalb der 853 festgesetzten Grenzen der "Marca Campidonensis" als Reichslehen. Zur bereits bestehenden staufischen Hochvogtei über das Königskloster, d. h. der Wahrnehmung der Schutzherrschaft über die Abtei und die zu ihr gehörigen Ländereien und Leute, erhielt der König dafür auch noch die Vogteirechte über einzelne Stiftsgüter, die bisher die 1212 ausgestorbenen Markgrafen von ausgeübt hatten.
1218 trat Friedrich II. die Vogtei an den Abt ab, der dafür eine jährliche Zahlung von 50 Mark Silber und den Verzicht auf die stiftische Münze zusagte. >> (reg. 1222/28-1235) bekräftigte 1224 die Abtretung der Vogtei. Unter >> (reg. 1250-1254) war die Vogtei auf unbekannte Weise wieder in die Hand der Staufer gekommen, doch >> (1252-1268) verpfändete sie 1262 erneut an das Stift. Versuche König >> (reg. 1273-1291), sie für das Reich einzuziehen (1275), und Kaiser >> (reg. 1347-1378), sie dem Herzog >> (gest. 1390) zuzuwenden (1350), endeten mit erneuten Verpfändungen an das Stift selbst, endgültig im Jahr 1353. Zusammen mit den Bestimmungen der "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" (1220) schuf die Erwerbung der Hochvogtei gute Voraussetzungen für die Klosterleitung, eine Landesherrschaft innerhalb des Grafschaftsbezirks aufzubauen. Damit waren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es Kempten als dem einzigen der Königsklöster Ostschwabens gelang, zum Reichsfürstentum aufzusteigen - ein Status, der schließlich 1548 mit der Zuerkennung einer Virilstimme auf dem Reichstag seine definitive reichsrechtliche Absicherung finden sollte.
Bald nach 1212 ließ Abt >> Münzen mit der Umschrift "Princeps Campidon[ensis]" prägen. In einem von der kaiserlichen Kanzlei ausgestellten Dokument begegnet der Fürstentitel für den Abt von Kempten erstmals 1348.
Herrschaftsintensivierung und Territorialentwicklung im 14. und 15. Jahrhundert
a) Leibherrschaft als Mittel zum Herrschaftsaufbau
Das ganze Spätmittelalter hindurch wurde der Ausbau der stiftischen Besitzungen zu einem Territorialstaat durch den "Allgäuischen Gebrauch" erschwert. Dabei handelte es sich um eine zu einem regionalen Gewohnheitsrecht verfestigte Anschauung, wonach Gerichtszwang, Steuer- und Wehrhoheit nicht am Land, sondern an der personenrechtlichen Abhängigkeit (Hörigkeit, Leibeigenschaft) hafteten. Im übrigen Schwaben hingegen resultierten Niedergerichtsrechte über Personen nicht aus der Leibeigenschaft, sondern aus der Grundherrschaft. Neben stiftischen Leibeigenen und Zensualen (Freizinsern) gab es in der Grafschaft Kempten noch zahlreiche freie Bauern, die sich durch Ergebung in den "Schutz und Schirm" eines Gerichtsherrn oder die Annahme des Status eines Pfalbürgers einer Reichsstadt ihren Herrn frei wählen konnten. Außerdem stand nur ein kleiner Teil des in der Grafschaft gelegenen bäuerlichen Besitzes unter klösterlicher Grundherrschaft; viele Höfe hatten einen adeligen Grundherrn oder waren freies Eigen der Bauern. Sehr zahlreich waren auch die Lehen sowohl des Adels als auch - als Beutellehen - der Bauern.
Unter diesen Umständen trieb das Stift seine Bemühungen um die Ausbildung einer geschlossenen Territorialherrschaft vor allem auf zwei Wegen voran: Die Äbte machten die Hochgerichtsbarkeit des Landgerichts der Grafschaft Kempten geltend. Gleichzeitig versuchten sie, möglichst alle innerhalb der Grafschaftsgrenzen wohnenden Bauern in den Stand stiftischer Leibeigener hinabzudrücken. Daraus resultierte ein latenter Unwille der Untertanen, der 1491/92 in einem Bauernaufstand kulminierte. Nach der friedlichen Beilegung des Aufstandes nahm das Stift seine vorherige Politik alsbald wieder auf, so dass sich der Konflikt verschärfte und schließlich in den Großen Bauernkrieg von 1525 mündete.
b) Aufkauf von Adelsgütern
Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts konnte das Stift in erheblichem Ausmaß Güter des innerhalb der Grafschaftsgrenzen ansässigen Adels aufkaufen. Erwähnenswert sind vor allem die Käufe der Herrschaften (1398), (1447), (1467) und (1502). Sie waren in der Hauptsache aus einst an Dienstmannen vergebenen Lehen entstanden. Außer einem Kern um die jeweils namengebende Burg gehörten dazu stets viele in der Grafschaft Kempten verstreut ansässige Untertanen und grundherrliche Rechte über einschichtige Höfe und Grundstücke.
c) Verhältnis zur Stadt Kempten
Problematisch während des ganzen Spätmittelalters war das Verhältnis zur Stadt Kempten. Spätestens König Rudolf I. legte durch Trennung der Stadt- von der Stiftsvogtei den Grundstein, um die Bürgerschaft aus klösterlicher Stadtherrschaft rechtlich herauszulösen. Im Jahre 1289 verlieh derselbe König der Stadt einen Freiheitsbrief, in dem er verhieß, die Stadtvogtei niemals zu verpfänden, und die Bürger von der Haftung für Schulden des Klosters freisprach. Damit wurde die Entwicklung hin zur Reichsstadt eingeleitet, wobei es immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen und neue Vergleiche gab. Am Ende des Spätmittelalters verblieben dem Fürstabt durch den Kölner Spruch von 1494 nur mehr gewisse grundherrliche Rechte in der Stadt sowie die Befugnis, den Stadtammann (Vorsitzender des Stadtgerichts) und den Münzmeister einzusetzen.
Die Stadt versuchte während des Spätmittelalters erfolglos, konkurrierende Herrschaftsrechte im Kemptener Umland geltend zu machen. Weder die Vergabe des Pfalbürgerrechts an Landbewohner noch der Versuch, das Stadtgericht als Appellationsinstanz für die stiftischen Dorfgerichte zu etablieren, konnten letztlich die Dominanz des Stiftes verhindern.
Das Stift Kempten im Reich und in seiner Region
Im Streit zwischen Kaiser Friedrich II. und den Päpsten stand das Stift Kempten anfangs auf kaiserlicher Seite, weshalb Abt >> (erwähnt 1233-1246) 1245/46 vom päpstlichen Legaten >> (Bischof von Ferrara 1239-1250, Bischof von Florenz 1250/51, Erzbischof von Ravenna 1251-1275) gebannt und abgesetzt wurde. Der folgende Abt >> (erwähnt 1250) war anfangs päpstlich gesinnt. 1250 versetzte er Klostergüter an adelige Anhänger der staufischen Partei, was vermutlich auf einen Seitenwechsel, jedenfalls aber auf eine Zerrüttung der Finanzen des Klosters hindeutet. Die materiellen Verhältnisse verschlechterten sich weiter durch den vergeblichen Versuch des Abts >> (reg. 1284-1302), die ihm vom König übertragene Administration der Fürstabtei St. Gallen gegen den Widerstand des dortigen Abts >> zu übernehmen. Eine Sanierung der finanziellen Verhältnisse gelang erst allmählich im Laufe des 14. Jahrhunderts.
a) Verhältnis zu Kaiser Ludwig dem Bayern
Im wittelsbachisch-habsburgischen Thronstreit hielt das Stift Kempten anfänglich zu >> (1289-1330), erkannte dann aber das Königtum Ludwigs des Bayern (reg. 1314-1347) an und stand in >> Konflikt mit den Päpsten in Avignon treu an seiner Seite.
b) Auseinandersetzungen mit den Nachbarn
Eine Doppelwahl (1382) hatte der Bischof von Konstanz dazu genutzt, ein Recht auf Bestätigung des gewählten Klostervorstands geltend zu machen. Kempten war daraufhin zeitweise in Gefahr, sein Recht auf freie Abtwahl zu verlieren. Fürstabt >> (reg. 1405-1434) - der ebenso wie sein Vorgänger >> (reg. 1382/86-1405) im Schisma (1378-1417) zur römischen Partei gehört hatte, aber 1409 zur Obödienz von Pisa übergetreten war - nahm am Konzil von Konstanz (1414-1418) teil. Er erfreute sich der Gunst Papst >> (reg. 1417-1431), der 1418/19 dem Stift seine Privilegien und den Schutz des Heiligen Stuhles bestätigte. Päpstliche Unterstützung erhielt das Stift zudem bei seinen Bemühungen, entzogene Klostergüter zurückzuerwerben (Androhung geistlicher Strafen).
Dem 1451 gewählten Fürstabt >> (reg. 1451-1460) machte zunächst der Augsburger Bischof Kardinal >> (1388-1469) die Abtwürde streitig, denn laut einem päpstlichen Privileg waren dem Kardinal zwei frei werdende Abteien zugesprochen worden. Gerwig konnte sich dank der Unterstützung des Kaisers und der stiftischen Vasallen behaupten, musste aber 1460 abdanken, nachdem in einer von ihm leichtfertig heraufbeschworenen Fehde das Aufgebot der stiftischen Lehensmannen und Untertanen in einem blutigen Treffen bei (Lkr. Oberallgäu) gegen Schweizer Soldknechte unterlegen war. Angesichts der in dieser Fehde sehr zweideutigen Haltung der Stadt Kempten schloss Gerwigs Nachfolger >> (reg. 1460-1481) einen Schirmvertrag mit den Herzögen von Bayern, der, mehrmals erneuert, bis 1495 bestehen blieb. Fürstabt >> (reg. 1481-1507) konnte - nachdem der Bischof von Konstanz erneut das Recht der Prüfung und Bestätigung seiner Wahl in Anspruch genommen hatte - 1483 von Papst >> (reg. 1471-1484) die Exemtion seines Klosters von aller Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz erreichen.
Die Äbte von Kempten im Spätmittelalter
AmtszeitNameBemerkungerw. 1197-1224 >> erw. 1233-1246 >> erw. 1250 >> erw. 1255/56 >> 1269-1284 >> Administrator, anschließend Erzbischof von Salzburg, gest. 12901284-1302 >> erw. 1302 >> Administrator, gest. 1340, zuletzt Bischof von Freisingerw. 1320 >> 1320-1331 >> 1331-1346 >> 1346-1382 >> 1382-1386 >> Doppelwahl1382-1405 >> 1405-1434 >> 1434-1451 >> 1451-1460 >> dankt ab1460-1481 >> 1481-1507 >>
Quellenlage
Für rechtlich relevante Vorgänge steht der reiche Urkundenschatz des Stiftsarchivs, das 1991-1997 im Staatsarchiv rekonstruiert wurde, als Quellengrundlage zur Verfügung. Dagegen war der im Spätmittelalter wegen seiner adeligen Exklusivität durchgängig kleine Konvent, der von den Ordensreformen des 15. Jahrhunderts kaum berührt wurde, hinsichtlich der Geschichtsschreibung unproduktiv, so dass erzählende Quellen aus dem Stift selbst weitgehend fehlen. Über die innere Entwicklung des Klosters sowie über seine Rolle in der Reichs- und regionalen Geschichte sind wir daher weit schlechter informiert als über die gut erforschte territoriale Entwicklung. Intensiv bearbeitet wurde auch das Problem des "Allgäuischen Gebrauchs" und der Rolle der Leibherrschaft. Weiterer Forschungen bedürfen dagegen die Bedeutung des Lehenswesens für die Herrschaftsstruktur und die Entwicklung der Gerichtsorganisation.