Henneberg, Grafen von

Beschreibung

Fränkische Grafenfamilie, die seit dem ausgehenden 11. Jahrhundert gesichert nachweisbar ist und 1583 ausstarb. Die namengebende Henneburg liegt in Thüringen; die Familie führte bis 1219 den Titel des Burggrafen von Würzburg. Im 12. und 13. Jahrhundert spalteten sich mehrfach Nebenlinien ab, die aber entweder unbedeutend blieben oder rasch wieder erloschen (Popponische Linien, Burggrafen von Würzburg, Grafen von Botenlauben, Henneberg-Coburg). Mit der Hennebergischen Hauptteilung entstanden 1274 die drei Linien Hartenberg (bis 1378), Aschach-Römhild (bis 1549) und Schleusingen (bis 1583). Die Linien Schleusingen und Aschach-Römhild wurden 1310 bzw. 1474 gefürstet. Wichtigste Vertreter waren Graf Berthold VII. der Weise von Henneberg-Schleusingen (gest. 1340) und der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg-Römhild (1442-1504, reg. 1484-1504).

Anfänge

Namengebend ist die südwestlich Meiningen unmittelbar an der Landesgrenze zu Bayern gelegene Burg, nach der sich erstmals 1096 mit >> (II., gest. 1144) ein Angehöriger der Familie nannte, die von 1091 bis 1220 die Burggrafschaft und von 1102 bis 1167 die Hochstiftsvogtei von innehatte. Mit Gotebolds 1078 im Dienst des Königs >> (reg. 1056-1106) gefallenen Vater >> beginnt die durch Quellen abgesicherte Stammreihe des Geschlechts. Wegen dieses in der Familie häufigen Namens hat die ältere Forschung die Grafen von Henneberg lange als Nachfahren der älteren Babenberger (Popponen) angesehen. Aus der Besitzgeschichte lässt sich dies nicht bestätigen; demnach standen die Vorfahren der späteren Grafen von Henneberg vielmehr in enger Verbindung zur Abtei Fulda.

Hauskloster war das vor 1135 gegründete, an Bischof >> (reg. 1102-1139) übertragene Prämonstratenserstift Veßra (Lkr. Hildburghausen, Thüringen).

Popponische Linie

Ein Bruder des Grafen Gotebold (II.) namens >> (II., gest. 1118/19) war der Stammvater mehrerer Nebenlinien, die nicht den Grafentitel führten und meist schon bald wieder erloschen (Herren von Lichtenberg, Wasungen, Irmelshausen, Sternberg).

Am längsten von diesen bestand die erst im in der Mitte des 14. Jahrhunderts ausgestorbene Linie der Herren von Frankenstein, deren Besitzschwerpunkte um Dermbach und Salzungen (beide Wartburgkreis) lagen.

Goteboldische Linie

Durch die Ehe des Grafen Gotebold (II.) mit >> (gest. um 1144/45) kamen die Vogtei über das Kloster Lorsch an der Bergstraße (Hessen) und der Name Berthold in die Familie. Von den vier Söhnen Gotebolds (II.) wurden zwei Geistliche - >> , Bischof von Speyer (reg. 1146-1161), und >> , Bischof von Würzburg (reg. 1122-1127 und 1150-1159) -, zwei blieben im weltlichen Stand: der ältere, >> (IV., gest. 1156/57), ist nach 1140 als Vogt des Klosters Lorsch belegt; der jüngere, >> (I., gest. 1159/60) setzte die Familie fort.

Den in dieser Generation erreichten sozialen Status dokumentiert die Ehe von Bertholds Tochter >> (gest. 1178) mit dem Pfalzgrafen >> (gest. 1195), Halbbruder des Kaisers >> (reg. 1152-1190). Ihr mit >> (gest. 1218) verheirateter Bruder >> (VI.) starb 1190 auf dem Kreuzzug.

Teilung unter den Söhnen Poppos (VI.)

Durch Teilung unter Poppos Söhnen entstanden die Linien der Burggrafen von Würzburg (begründet von >> , gest. 1212) und der Grafen von Botenlauben (Stammvater der Minnesänger >> , gest. 1244), die bereits in der zweiten bzw. dritten Generation erloschen. Ihre Besitzungen und Rechte fielen an das Hochstift Würzburg.

Dem dritten Sohn >> (VII., gest. zwischen 1242 und 1245) war der Besitz am Rand des Thüringer Waldes zugefallen. Aus seinen Ehen mit >> (gest. 1220) und >> (gest. 1235) hatte er u. a. die Halbbrüder >> (III., gest. 1262) und >> (I., gest. 1290). Aus einer dritten Ehe stammte >> , der von 1267 bis 1274 Bischof von Würzburg war und dann abgesetzt wurde (gest. 1312 als Mainzer Weihbischof).

Henneberg-Coburg

Hermann (I.) erwarb 1247 aus dem Erbe der Landgrafen von Thüringen die Herrschaft Schmalkalden und sicherte sich im Dienst des Bischofs von aus dem Erbe der 1248 erloschenen Herzöge von Andechs-Meranien Besitzungen und Rechte um . Es entstand so die "neue Herrschaft Henneberg". (vgl. Beitrag "Langenstadter Spruch")

Der römische König >> (1227-1256, Gegenkönig seit 1247) gab ihm 1249 seine Schwester >> (gest. 1277) zur Frau. 1247 und 1256 galt Hermann als Kandidat bei den Wahlen zum römischen König.

Die von ihm begründete Linie erlosch schon 1291 mit seinem Sohn >> (VIII.). Das Erbe fiel an die Nachkommen seiner an den Markgrafen >> (gest. 1308) verheirateten Schwester >> (gest. 1292).

Hennebergische Hauptteilung 1274

Graf Heinrich (III.) hatte bei der Besitzteilung mit seinem Halbbruder Hermann (I.) das althennebergische Gebiet erhalten. Er hinterließ drei aus der zweiten Ehe mit >> (gest. 1280) hervorgegangene Söhne, die 1274 den väterlichen Besitz teilten. Sie begründeten folgende Linien:

Hartenberg (bis 1378)Aschach (später Römhild, bis 1549)Schleusingen (bis 1583)

Henneberg-Hartenberg

Stammvater der Linie Hartenberg (bei Römhild) war Graf >> (IV., gest. 1317). Sein aus der (zweiten) Ehe mit >> (gest. ca. 1331) stammender Sohn >> (X., gest. 1349) hatte von seiner zweiten Ehefrau >> (gest. ca. 1337) u. a. den Sohn >> (XI., gest. 1378). Berthold, der Letzte der Linie, verkaufte 1371 seine Herrschaft an Graf >> (IV., gest. 1403) aus der Linie Aschach. Bertholds Schwester >> (gest. ca. 1379) und deren Ehemann Graf >> (gest. 1407) konnten sich lediglich einen kleinen Teil des Erbes sichern.

Henneberg-Aschach (Henneberg-Römhild)

Graf >> (II., gest. 1292), Gründer der Linie (Lkr. Bad Kissingen), war mit >> (gest. ca. 1318) verheiratet. Söhne waren u. a. >> (III., gest. 1307) und Heinrich (VI., gest. 1355/56), die sich in der Herrschaft nachfolgten. Letzterem folgte der aus der Ehe mit Sophie von Käfernburg (gest. 1347/49) stammende Sohn Hermann (IV.), aus dessen zweiter Ehe mit >> (gest. 1399) u. a. der Nachfolger >> (I., gest. 1422) stammte, der >> (gest. 1444) heiratete.

Friedrich und Elisabeths Sohn Graf >> (I., gest. 1465) heiratete >> (gest. 1481). Durch diese Ehe entstanden personelle Beziehungen zu den Grafenfamilien am Mittelrhein, die es dem jüngsten Sohn >> ermöglichten, zum Domherrn, Domdekan und schließlich Erzbischof von Mainz (reg. 1484-1504) aufzusteigen. Mit seinem Namen sind vor allem die Reichsreform und der Wormser Reichstag von 1495 verbunden. Bertholds Bruder, >> (1403-1487), war von 1475 bis 1487 Bischof von Bamberg. In der Herrschaft folgten Philipps Brüder >> (II., reg. 1465-1488) und >> (III., reg. 1465-1503), die 1465 die Herrschaft teilten.

Im Dezember 1466 "entdeckte" Kardinal >> die gemeinsame Herkunft seiner Familie und der Grafen von Henneberg-Römhild, die daher die Säule der Colonna in ihr nunmehr geviertes Wappen aufnahmen. Im Januar 1467 bestätigte Papst >> (reg. 1464-1471) diesen Sachverhalt.

Als Kaiser >> (reg. 1440-1493) am 3. Juli 1474 den Grafen von Henneberg-Römhild die Zugehörigkeit zum Fürstenstand bestätigte, hatten sie die formelle Gleichstellung mit der Schleusinger Linie erreicht. Den so gewonnenen Status dokumentierten die Ehen des Grafen Friedrich II. mit >> (gest. 1501) und des aus dieser Ehe stammenden Grafen >> (VIII., reg. 1488-1535) mit >> (1474-1507), einer Tochter des Kurfürsten >> (reg. 1464-1486). Mit den Söhnen Hermanns (VIII.), >> (XVI., gest. 1549) und >> (gest. 1549) erlosch die Linie Aschach-Römhild. Erbstreitigkeiten zogen sich bis 1672 hin.

Töchter aus dieser Linie heirateten in die Grafenhäuser Graisbach, Ortenburg, Rieneck, Wertheim, Mansfeld und Zimmern sowie in das Haus der Vögte von Gera ein. Die Söhne und Töchter, die in den geistlichen Stand getreten waren, hatten sich um Pfründen an den Klöstern, Stiften und Domkapiteln der benachbarten DiözesenWürzburg und Bamberg bemüht. Mehrere Grafen waren in den Deutschen Orden eingetreten. Zwei Söhne des Grafen Hermann (VIII.) und der Elisabeth von Brandenburg, >> (1492-1526) und >> (1497-1547), erlangten Domherrenpfründen in Köln, Mainz und Straßburg.

Henneberg-Schleusingen

Graf >> (V., gest. 1284), Stammvater der Linie Schleusingen, hatte mit seiner Ehefrau >> (gest. 1279) u. a. zwei Söhne mit Namen Berthold. Der ältere, >> (VI., gest. 1330), trat in den Johanniterorden ein. Er wurde Prior für Böhmen, Mähren, Polen und Österreich und stiftete 1291 ein Ordenshaus in Schleusingen. Sein gleichnamiger Bruder >> (VII., gest. 1340) spielte als Ratgeber der Könige und Kaiser >> (reg. 1288-1308), >> (reg. 1308-1313) und >> (reg. 1313-1347) eine bedeutende Rolle in der Reichspolitik. In diesem Zusammenhang verlieh ihm am 25. Juli 1310 König Heinrich VII. bestimmte fürstliche Vorrechte; die Familie gehörte fortan zu den "Fürstengenossen" (gefürstete Grafen). Aus der ersten Ehe mit >> hatte Graf Berthold mehrere Söhne. Den ältesten, >> (VIII., gest. 1347), verheiratete er 1314/16 mit >> (gest. 1353), einer Erbin der "Neuen Herrschaft Henneberg". Da aus dieser Ehe jedoch nur Töchter überlebten, fiel die "neue Herrschaft" nach dem Tode Juttas 1353 an deren Schwiegersöhne, den Markgrafen >> (1332-1381, reg. 1349-1381), den Burggrafen >> (gest. 1361) und den Grafen >> (reg. 1344-1392).

Das väterliche Erbe erhielt Bertholds jüngerer Sohn >> (I., gest. 1359), verheiratet mit >> (gest. 1361), die nach dem Tod des Ehemannes für ihre unmündigen Söhne >> (X., gest. 1405) und >> (XII., gest. 1416) die Regentschaft führte. Aus der Ehe Heinrichs mit >> (gest. 1425) stammte Graf >> (II., reg. 1405-1426), dessen aus der Ehe mit >> (gest. 1426) stammende Kinder bei seinem Tod noch unmündig waren. Der älteste Sohn, >> (III., reg. 1426-1444), starb im Januar 1444 bei einem Jagdunfall; seine Kinder aus der Ehe mit >> (gest. 1459) waren noch unmündig. Daher forderte 1445 Graf >> (XI., gest. 1475) - ein jüngerer, geistlicher Bruder des Grafen Wilhelm - einen Anteil am Erbe, den er schließlich 1450 auch durchsetzen konnte. Von Heinrichs Neffen waren die beiden jüngeren in den geistlichen Stand getreten: >> (1438-1513) war von 1472 bis 1513 Abt von Fulda. Der in der Regierung folgende Wilhelm (IV., reg. 1444-1480) starb 1480 auf dem Rückweg von einer Wallfahrt nach Rom. Seine Witwe >> (1451-1509) führte zunächst für die Söhne >> (I., 1470-1484) und >> (VI., 1478-1559) die Regentschaft.

Wilhelm (VI.), verheiratet mit >> (1478-1534), der jüngsten Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg, hatte sieben Söhne, von denen zwei jung starben. Drei traten in den geistlichen Stand. Für >> (1503-1541, seit 1521 Koadjutor, 1529 Abt von Fulda), >> (1510-1548) und >> (1513-1574) wurden mit großem Aufwand Kanonikate in Mainz, Köln und Straßburg erworben. Nachdem der älteste, für die Nachfolge vorgesehene Sohn >> (1507-1537) im Dienst des Kaisers gefallen war, trat >> (1511-1583, reg. 1559-1583) an seine Stelle. Nach Einführung der Reformation im Territorium (1543/44) verzichtete Graf Poppo auf seine geistlichen Pfründen. Er und sein Bruder Georg Ernst gingen je zwei Ehen ein (mit Töchtern aus den Häusern Brandenburg, Braunschweig und Württemberg). Da der einzige Sohn des Grafen Georg Ernst 1562 noch vor der Taufe starb, erlosch mit seinem Tod am 27. Dezember 1583 das Grafenhaus.

Forschungsstand und Archivsituation

Forschungsstand und Archivsituation sind im Beitrag über die Henneberger Grafschaften erläutert. In der Forschung gibt es verschiedene, voneinander abweichende Zählungen. Die hier in Klammern genannten Ordnungszahlen beziehen sich auf die Studie von Wagner 1996.

Bayerische Staatsbibliothek