... Theil, der Newenn Weldt und indianischen nidergängischen Königreichs / 2. Darinn nicht allein alle nammhaffte Geschicht, Thaten, gefährliche Schiffarth, Schiffbrüch, Schlacht und Streit, so sich von der ersten Erfindung an ordentlich haben zugetragen, verzeichnet: sonder auch alle Inseln, Provintzen, Königreich ... beschrieben werden

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