Oberbayerisches Landrecht

Bayerische Staatsbibliothek

Beschreibung

Ludwig IV., genannt "der Bayer" (reg. 1294-1347 als Herzog von Bayern, seit 1314 als röm.-dt. König, seit 1328 als Kaiser) strebte ab 1334 die Verwirklichung der Reichseinheit für den von ihm und seinen vier älteren Söhnen beherrschten Landesteil Oberbayern an. Im Zuge dessen erließ er das "Oberbayerische Landrecht", eine für alle Gerichte seines Geltungsbereichs verbindliche schriftliche Rechtsordnung. Das Gesetzeswerk wurde 1335/36 formuliert und 1346 erweitert. Es zählt zu den bedeutendsten Dokumenten territorialer Rechtsetzung im spätmittelalterlichen Reich. Während im oberbayerischen Herzogtum südlich der Donau fortan nach der "Buchsag" des Kaisers gerichtet wurde, stützte sich die Rechtsprechung in Niederbayern weiterhin auf das "Folg-Frag-Recht"-Verfahren. Erst unter Herzog Maximilian I. von Bayern (reg. 1597-1651, seit 1623 als Kurfürst) wurde 1616 die Rechtseinheit im Herzogtum Bayern eingeführt. Das "Oberbayerische Landrecht" enthält Bestimmungen über Verfahrensrecht, materielles Recht und Polizeirecht. Hervorzuheben sind seine sachliche Gliederung und große Praxisorientiertheit als Leitfaden und Handbuch für den täglichen Gerichtsgebrauch. Das vorliegende Exemplar entstand um die Mitte des 14. Jahrhunderts und gilt als Gebrauchsexemplar des Stadtgerichts München. Die in mittelbairischer Mundart und gotischer Minuskel (Buchschrift) verfasste Handschrift ist mit einer Bildinitiale des Kaisers auf Goldgrund ausgestattet und größtenteils rubriziert (mit roter Farbe gegliedert). Datum: 2022 // Literatur: Hans Schlosser/Ingo Schwab (Hg.), Oberbayerisches Landrecht Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346. Edition, Übersetzung und juristischer Kommentar, Köln u. a. 2000; Wilhelm Volkert (Hg.), unter Verwendung der Vorarbeiten von Walter Jaroschka und Heinz Lieberich, Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346 (Bayerische Rechtsquellen 4), München 2010.

Autor

Elisabeth Kuen

Rechtehinweis Beschreibung

CC0