Martin Luther, Widder das blind und toll verdamnis der siebenzehen Artikel, von der elenden schendlichen universitet zu Ingolstat ausgangen

Bayerische Staatsbibliothek

Beschreibung

Auf Basis des ersten bayerischen Religionsmandats vom 5. März 1522 ging die Universität Ingolstadt schärfer gegen Anhänger der Reformation vor. Dies betraf auch den Münchner Bürgersohn Arsacius Seehofer (gest. 1545), der ab 1518 in Ingolstadt und 1521/1522 in Wittenberg studiert hatte. In Wittenberg hörte er Vorlesungen des Reformators Philipp Melanchthon (1497-1560). 1522 kehrte Seehofer nach Ingolstadt zurück und ließ sich unter die Magister der Artistenfakultät aufnehmen, nachdem er geschworen hatte, keine lutherischen Lehren zu verbreiten. Als er dennoch in seiner Vorlesung die Paulus-Briefe nach Melanchthon interpretierte, leitete die Universität im August 1523 ein Verfahren gegen ihn ein. Am 7. September 1523 widerrief er nach anfänglicher Weigerung 17 Artikel, die die theologische Fakultät als häretisch verurteilt hatte. Seehofer wurde im Kloster Ettal inhaftiert, konnte aber fliehen und ging zunächst nach Wittenberg. Der Fall Seehofer löste eine große öffentliche Diskussion aus. Die Adelige Argula von Grumbach (um 1492-um 1568) setzte sich öffentlich für Seehofer ein (Res/4 Bavar. 3001,9) und auch Martin Luther (1483-1546) griff 1524 in der Flugschrift "Wider das blind und toll Verdammniß der siebzehn Artikel, von der elenden schändlichen Universität zu Ingolstadt ausgegangen" die Universität scharf an. Luther nennt einzeln die 17 Artikel mit der Ingolstädter Begründung ihrer Verurteilung und schließt seine Stellungnahme dazu an. Datum: 2016

Autor

Bettina Dankesreiter

Rechtehinweis Beschreibung

CC0