Innerpolitische Reformen in Bayern : Kundgebungen Sr. Majestät des Königs

Bayerische Staatsbibliothek

Beschreibung

Mit dem Abkommen der Landtagsparteien vom 2. November 1918 sollten in Bayern umfassende Verfassungsreformen realisiert werden. Die Kammer der Reichsräte sollte erweitert und ihrer Blockademöglichkeit im Gesetzgebungsverfahren entledigt werden. Das Verhältnis- und nicht mehr das Mehrheitswahlrecht sollte künftig bei Landtags-, Distrikts- und Gemeindewahlen angewendet werden. Alle Standesprivilegien sollten überprüft und die einjährige Finanzperiode eingeführt werden. Vor allem aber sollte Bayern in eine parlamentarische Monarchie umgewandelt werden, d.h. die Regierung sollte künftig nicht mehr vom Vertrauen des Monarchen abhängig, sondern dem Parlament verantwortlich sein und sich aus Vertretern der Parteien zusammensetzen. Verfassungsreformen waren von der SPD im Bayerischen Landtag bereits im September 1917 mit den sogenannten Anträgen Auer-Süßheim angemahnt, von Zentrumspartei und Regierung allerdings ohne weitere Diskussion abgelehnt worden. Erst angesichts der sicheren militärischen Niederlage sah sich die bayerische Regierung zu entsprechenden Maßnahmen gezwungen. Auschlaggebend hierfür waren die Forderungen des US-Präsidenten Woodrow Wilson der die Demokratisierung des Deutschen Reiches zur Voraussetzung für Waffenstillstandsverhandlungen gemacht hatte. Auf Reichsebene waren daraufhin bereits bis 28. Oktober 1918 entsprechende Reformen umgesetzt worden. Der Text des Abkommens wurde am 3.11.1918 in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht. Datum: 2018

Autor

Markus Schmalzl

Rechtehinweis Beschreibung

CC0