Ernewerte Instruction und Ordnung gemainer Landschafft deß Fürstenthumbs Obern und Nidern Bayrn etc. wie sich die Landtstewrer auch ein jeder so zu stewren hat, Geistlichs oder weltlichen Stands mit anlagen, beschreiben und einbringen der allhie zu München bewilligter Vier Stewr anlagen, welche sich im 1606. Jahr anfangen werden, verhalten sollen

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