Rechtmäßigkeit derjenigen churbaierischen Landesverordnungen, welche von einigen Comitialgesandtschaften zu Regensburg als reichssatzungswidrig, und ihren Freyheiten zuwider beurtheilt, und angefochten werden wollen : zur Beleuchtung der Landeshoheitsvorrechte des durchleuchtigsten Churhauses Baiern ans Licht gestelltÜber das Objekt
Rechtmäßigkeit derjenigen churbaierischen Landesverordnungen, welche von einigen Comitialgesandtschaften zu Regensburg als reichssatzungswidrig, und ihren Freyheiten zuwider beurtheilt, und angefochten werden wollen : zur Beleuchtung der Landeshoheitsvorrechte des durchleuchtigsten Churhauses Baiern ans Licht gestellt