Rechtmäßigkeit derjenigen churbaierischen Landesverordnungen, welche von einigen Comitialgesandtschaften zu Regensburg als reichssatzungswidrig, und ihren Freyheiten zuwider beurtheilt, und angefochten werden wollen : zur Beleuchtung der Landeshoheitsvorrechte des durchleuchtigsten Churhauses Baiern ans Licht gestellt

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