Erneuerte Instruction und Ordnung Gemainer Landschafft Der Fürstenthumben Obern und Niedern Bayrn [et]c. wie sich die LandSteurer Auch ein jeder so zu steuren hat Geistlichs und Weltlichen Standts mit anlegen beschreiben und einbringen Der allhie zu München bewilligter sechs Steuranlagen welche sich im 1612. Jahr anfangen werden verhalten sollen

Bayerische Staatsbibliothek