Decretum Serenissimi Domini Ducis Electoris. Die Churfürstl. Hoff-Cammer wird sich erinderen, was an dieselbe beraits Anno 1676. wegen Underhaltung der Churfürstl. Schlösser für ein gnädigist Decret ergangen. Zumahlen nun Ihr Churfürstl. Durchl. in Bayren etc. unser gnädigster Herr auß denen von Zeit zu Zeit eingeloffenen Ambts-Berichten wahr genommen, wasmassen deroselben under anderen auch bey angeregt dero Schlössern, Häusern, Hoffbau, Gärten und anderen Grundstücken ... alle Reparations- und Underhalts Kosten außgerechnet werden ...

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