Instruction. Wessen sich in denen Churfürstlichen Landten zu Bayrn unnd der Obern Pfaltz zu jetzig neuen Recrouten-Werbung zu Fueß, umb damit den Abgang der Regimenter zu compltiren, so wol die Beambte bey der Vorstell- und Verpflichtung als zuvorderist die Werbuns-Officier bey denen Annemmungen zuverhalten haben

Bayerische Staatsbibliothek