Josephus von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, König zu Hungarn und Böhaimb, [et]c. Entbieten allen, vnd jeden Unsern Vicedomben ... Unsern Gruß, vnd Gnad zuvor, Vnd geben denenselben hiemit zu vernemmen, Wie daß Wir zu mehrer Auffnamm deß gemainen Nutzen, vnd Unsers hohen Müntz-Regals, Allergnädigist reolvirt haben, daß, wie es in allen Unsern Erb-Ländern gewöhnlich, vnd nöthig ist, künfftig hin ohne Unsers allhiesigen Müntz-Ambts-Attestation, vnd Obsignation einiges Silber, vnd Gold ... keines weegs ausser Lands passirt werden solle ... : Geschehen in München den 8. Februarij Anno 1707.

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