Instruction. Welcher Gestalten auf das unter zu End gesetztem Dato außgefertigt-Chur-Fürstl. Mandat sich die Chur-Fürstliche Gerichts- und all andere Beambte, wie auch Burgerliche Obrigkeiten in Städt- und Märckten, nach auffgehebten Taback-Appalto, Ratione Einbring- und Liferung dann konfftiger Verrechnung der dargegen resolvirten neuen Anlag in ein- so anderm zuverhalten haben

Bayerische Staatsbibliothek