Instruction, Wie sich all und jede sowohl Churfürstliche als übrige Städt- Märckts- und Hofmarchs-Beambte, Verwalter, Richter und Obrigkeiten deren Landen zu Bayrn und der Obern-Pfaltz in denen vorfallenden Taback-Confiscations-Fählen mit guter Ordnung zuverhalten haben

Bayerische Staatsbibliothek