Nachdeme noch immerhin häuffige Beschwärden einlangen, daß ohngachtet aller-bereits zu eröffterten mahlen erlassen- und publicirten Verordnungen so vilfältige Excessen, und Unordnungen in dem Land Ober- und Nider-Bayern von der Königl. Hungarisch- und Böheimischen Miliz verübet und begangen werden, indeme dem gantz versicherten Vernehmen nach sie Miliz so gar von Dorff zu Dorff herum ziehet ...

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