Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, in Ober- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog ... Entbieten hiemit all Unseren Dicasterien, dann Unseren Obrist-Hofmeistern, Obrist-Cammerern, Obrist-Hof-Marchalln, und Obrist-Stallmeister-Amts-Staaben, ... Und geben denenselben zu vernehmen, wie daß Wir von denen bey sammentlichen Unseren Dicasteriis der Chur-Landen zu Bayrn, dann der Oberen-Pfalz angestellten Secretarien, und anderen Canzley-Subalternen zu mehrmalen beweglich unterthänigst belanget worden, auf sie, in Betracht der dermalig- gegen denen älteren Zeiten in dem Werth immer höher ansteigenden Venalien, und Victualien, mit Vermehrung ihrer Besoldungen Gnädigst zu reflectiren, ... : [München den 24sten Jenner Anno 1759.]

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