Karl Theodor, Von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein, Herzog in Ober- und Niederbaiern, des H.R.R. Erztruchseß, und Kurfürst, dann zu Gülich, Cleve, und Berg Herzog [et]c. [et]c. Entbiethen männiglich Unsern Gruß, und Gnad zuvor. Wir haben auf verschiedene darüber eingezogene räthliche Gutachten für gut befunden, und beschlossen Unsere pfalzneuburgische, und sulzbachische Lande mit den baierischen, und oberpfälzischen, nachdem sie nun alle unter Uns, als ihrem höchsten Oberhaupt wieder miteinander vereiniget sind, in den allgemeinen Landesgesetzen, ... in eine Gleichheit zu setzen ...

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