Höchst-Landesherrliche Verordnung. Denmach Sr. Churfüstl. Durchl. unterthänigst berichtet worden, daß Dero Churlande mit so viel inn- und ausländischen Leuten angefüllet sind, welche nur dem Bettel, oder Müßiggang, und liederlichem Leben nachhangen, mithin dem Publikum sowohl ihres Unterhalts, als der durch sie nicht wenig gestörter Landessicherheit halber höchst beschwerlich fallen ... : Actum München dne 14ten März, 1774.

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